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Vorlage - VI/STR/65/0120/14  

Betreff: Bekanntgabe der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom 01.12.2014 - Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe auf dem Produkt/Konto 54100.524122 - Gemeindestraßen/Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Sinkkastenreinigung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Straßenbau und Verkehr
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidung
22.01.2015 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses gemeinsam mit Haupt- und Wirtschaftsausschuss      
Anlagen:
Eilentscheidung Sinkkastenreinigung

 

 

 

Gesetzliche Grundlage:

§ 62 Abs. 4 GO LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Eilentscheidung des Oberbürgermeisters (siehe Anlage) zur Kenntnis.