Vorlage - VI/STR/20/0123/14
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Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2015 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.
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Begründung:
Nach § 100 Abs. 1 KVG LSA haben die Kommunen für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung und Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Kommune. Er enthält alle im Haushaltsjahr für die Kommune voraussichtlich
- anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,
- entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und
- notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Der Haushaltsplan wird in einen Ergebnisplan mit Teilplänen und einen Finanzplan mit Teilplänen gegliedert. Im Zentrum der Haushaltsplanung steht der Ergebnisplan. Er beinhaltet alle Aufwendungen und Erträge. Die Ressourcenverbräuche werden vollständig und periodengerecht erfasst. Der Werteverlust durch die Nutzung bzw. Abnutzung von Vermögensgegenständen wird wertmäßig im Haushalt als jährlicher Aufwand für Abschreibungen dargestellt.
Die Finanzierung der vorhandenen Vermögenswerte durch Dritte ist als Sonderposten in der Eröffnungsbilanz abzubilden und wird über die Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensobjektes im Haushalt ertragswirksam aufgelöst.
Im Finanzplan werden die zahlungswirksamen Vorgänge
- aus der Verwaltungstätigkeit,
- der Investitionstätigkeit und
- der Finanzierungstätigkeit
- dargestellt.
Ziel des Finanzplanes ist die Planung der Veränderung des Zahlungsmittelbestandes, die Ermächtigung der Investitionstätigkeit und die Feststellung eines notwendigen Kreditbedarfes.
In seiner Eigenschaft als Finanzierungsplan ist der Haushaltsplan für die Haushaltswirtschaft der Kommune verbindlich.
Die Verwaltung legt beiliegend den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für 2015 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2016 bis 2018 vor.
Die Wirtschaftspläne der beiden 100 %igen Gesellschaften der Stadt Zeitz SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH und Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH sowie der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz werden in einer gesonderten Beschlussfassung bestätigt und sind dem Haushalt der Stadt Zeitz nicht beigefüht.
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | HHPlan15_N (4445 KB) | |||
2 | Kopie von Gesamtinvestitionsliste 2015 (18-12.2014-Änderungen seit Pla_1 (32 KB) | |||
3 | Haushaltssatzung 2015 (257 KB) | |||
4 | Unterlagen 29.01.2015 (239 KB) |