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Vorlage - VI/STR/20/0123/14  

Betreff: Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2015 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Pirkau Anhörung
Ortschaftsrat Nonnewitz Anhörung
20.01.2015 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
Ortschaftsrat Theißen Anhörung
20.01.2015 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen abgelehnt     
Ortschaftsrat Geußnitz Anhörung
Bauausschuss Vorberatung
14.01.2015 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
22.01.2015 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses gemeinsam mit Haupt- und Wirtschaftsausschuss      
Ortschaftsrat Würchwitz Anhörung
Ortschaftsrat Kayna Anhörung
15.01.2015 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna      
Ortschaftsrat Zangenberg Anhörung
Ortschaftsrat Luckenau Anhörung
28.01.2015 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau ungeändert beschlossen     
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Anhörung
22.01.2015 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses gemeinsam mit Finanz-/RP-Ausschuss ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
29.01.2015 
7. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/20/0123/14)
Bauausschuss Vorberatung
Ortschaftsrat Kayna Anhörung
Ortschaftsrat Theißen Anhörung
Ortschaftsrat Nonnewitz Anhörung
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
Ortschaftsrat Luckenau Anhörung
Stadtrat Zeitz Entscheidung
Anlagen:
HHPlan15_N
Kopie von Gesamtinvestitionsliste 2015 (18-12.2014-Änderungen seit Pla_1
Haushaltssatzung 2015
Unterlagen 29.01.2015

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2015 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.

 


 

 

Gesetzliche Grundlage:

§ 100 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz

des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)

bereits gefasste Beschlüsse:

Keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

 

 

Begründung:

 

Nach § 100 Abs. 1 KVG LSA haben die Kommunen für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung und  Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Kommune. Er enthält alle im Haushaltsjahr für die Kommune voraussichtlich

-          anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,

-          entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und

-          notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

 

Der Haushaltsplan wird in einen Ergebnisplan mit Teilplänen und einen Finanzplan mit Teilplänen gegliedert. Im Zentrum der Haushaltsplanung steht der Ergebnisplan. Er beinhaltet alle Aufwendungen und Erträge. Die Ressourcenverbräuche werden vollständig und periodengerecht erfasst. Der Werteverlust durch die Nutzung bzw. Abnutzung von  Vermögensgegenständen wird wertmäßig im Haushalt als jährlicher Aufwand für Abschreibungen dargestellt.

 

Die Finanzierung der vorhandenen Vermögenswerte durch Dritte ist als Sonderposten in der Eröffnungsbilanz abzubilden und wird über die Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensobjektes im Haushalt ertragswirksam aufgelöst.

 

Im Finanzplan werden die zahlungswirksamen Vorgänge

-          aus der Verwaltungstätigkeit,

-          der Investitionstätigkeit und

-          der Finanzierungstätigkeit

-          dargestellt.

Ziel des Finanzplanes ist die Planung der Veränderung des Zahlungsmittelbestandes, die Ermächtigung der Investitionstätigkeit und die Feststellung eines notwendigen Kreditbedarfes.

 

In seiner Eigenschaft als Finanzierungsplan ist der Haushaltsplan für die Haushaltswirtschaft der Kommune verbindlich.

 

Die Verwaltung legt  beiliegend den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für 2015 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2016 bis 2018 vor.

 

Die Wirtschaftspläne der beiden 100 %igen Gesellschaften der Stadt Zeitz SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH und Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH sowie der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz werden in einer gesonderten Beschlussfassung bestätigt und sind dem Haushalt der Stadt Zeitz nicht beigefüht.


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HHPlan15_N (4445 KB)    
Anlage 2 2 Kopie von Gesamtinvestitionsliste 2015 (18-12.2014-Änderungen seit Pla_1 (32 KB)    
Anlage 3 3 Haushaltssatzung 2015 (257 KB)    
Anlage 4 4 Unterlagen 29.01.2015 (239 KB)