Vorlage - VI/STR/BM/0131/15
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Der Stadtrat bestätigt das aktualisierte Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Stadt Zeitz.
Begründung
Die Gemeinden erstellen auf der Grundlage des § 79 Abs. 1 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) in getrennten Konzepten, wie das im gesamten Gemeindegebiet anfallende Schmutz- und Niederschlagswasser beseitigt wird.
Die Konzepte dienen, neben der Darstellung der vorhandenen und der geplanten Anlagen der öffentlichen Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung und deren Einzugsgebieten, insbesondere auch der Abgrenzung zwischen der öffentlichen und der nicht öffentlichen Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung.
Zur Einreichung bei der Unteren Wasserbehörde wird dem Betriebsausschuss im ersten Schritt das aktualisierte ABK zur Bestätigung vorgestellt. Das ABK ist durch die Untere Wasserbehörde genehmigungspflichtig.
Das ABK stammt aus dem Jahr 2006. Im Zuge der Aktualisierung erfolgten die Neubetrachtung der noch nicht an die öffentliche zentrale Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossenen Grundstücke sowie die Integration des Gebietes des ehemaligen AZV Maibachtal.
Das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept befindet sich noch in Bearbeitung. Es ist bei der Unteren Wasserbehörde nur anzeigepflichtig.
Nach Bestätigung durch den Betriebsausschuss wird das ABK durch den Stadtrat beschlossen.
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Anlage:
Abwasserbeseitigungskonzept
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Abwasserbeseitigungskonzept (381 KB) |