Vorlage - VI/STR/OB/0188/15
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Gesetzliche Grundlage: § 130 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt |
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bereits gefasste Beschlüsse: keine |
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aufzuhebende Beschlüsse: keine |
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Um die Beteiligungen einer Kommune steuern und kontrollieren zu können, hat der Gesetzgeber in § 130 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt die Kommunen verpflichtet, einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des öffentlichen und des privaten Rechts zu erstellen, jährlich fortzuschreiben und die Gemeinderatsmitglieder darüber zu informieren und mit ihnen zu erörtern.
Der Beteiligungsbericht 2015 wird hiermit für das Ertragsjahr 2013
(Abwasserzweckverband Zeitzer Land Ertragsjahr 2012) entsprechend § 130 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt dem Stadtrat zur Erörterung vorgelegt (s. Anlage). Vertreter der Unternehmen, zu denen unmittelbare Beteiligungen bestehen, sind zur Teilnahme an der Erörterung eingeladen.