Vorlage - VI/STR/65/0190/15
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Der Stadtrat beschließt die Ergänzung des Maßnahmeplanes zur Durchführung der Wiederherstellung der kommunalen Infrastruktur vom 26.09.2013 um die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen.
Gesetzliche Grundlage: | Richtlinie Hochwasserschäden 2013 | |
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bereits gefasste Beschlüsse: | V/STR/OB/063/2609/13
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aufzuhebende Beschlüsse: | - | |
Begründung:
Die Landesregierung hat in der Sitzung vom 02.12.2014 die Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 beschlossen. Die Frist für die Antragstellung wurde auf den 30. Juni 2015 verlängert. Ebenfalls wurde die Frist für die Bewilligung auf den 31.12.2015 verlängert.
Viele Schäden wie Setzungen im Anbindungsbereich, Rostabplatzungen und Mauerwerks-schäden der Bauwerke wurden erst jetzt sichtbar.
Gemäß Punkt 5.2 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 ist der Beschluss des Stadtrates gefordert.
Anlage:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Ergänzung Hochwasser Vorlage 7.5.15 (27 KB) |