Vorlage - VI/STR/65/0193/15
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Der Stadtrat Zeitz beschließt, die in der Sitzung vom 15.03.2012 beschlossene Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung für den Ausbau der Waldstraße (1. BA) im Ortsteil Kayna wie folgt zu ändern:
1. Abschnitt: vom Markt, Flurstück 79/20-westlich und Flurstück 25/2-östlich bis Flurstück 16-westlich und Flurstück 93-östlich (alles Flur 7 der Gemarkung Kayna)
2. Abschnitt: Flurstück 13-westlich und Flurstück 16-östlich bis Flurstück 15/3-westlich und Flurstück 16-östlich (alles Flur 7 der Gemarkung Kayna)
sowie die Aufwandsspaltung zum
- Abschnitt:
- Gehwege beidseitig
- Oberflächenentwässerung
- Beleuchtung
- Zufahrt zum Parkplatz
- Abschnitt:
- Beleuchtung
Gesetzliche Grundlagen:
| Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) § 6 i.V.m. dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 sowie die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz §§ 1a und 4 sowie §§ 3 und 6 in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung jeweils gültigen Fassung
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bereits gefasste Beschlüsse:
| V/STR/65/0697/12 |
aufzuhebende Beschlüsse:
| keine |
Begründung:
Die Trennung der beiden Abrechnungsgebiete ist aufgrund unterschiedlich hoher Aufwendungen notwendig. Das heißt, die Art und der Umfang des Ausbaus weichen erheblich voneinander ab und Grundstückseigentümer haben durch die Inanspruchnahmemöglichkeit der öffentlichen Einrichtung unterschiedliche Vorteile. Beim Ausbau der Waldstraße (1. BA) wurde im gesamten Straßenverlauf die Straßenbeleuchtung erneuert (siehe 1. und 2. Abschnitt) und zusätzlich im 1. Abschnitt Gehwege beidseitig, Oberflächenentwässerung und die Zufahrt zum Parkplatz. Begründet daraus sind die Kosten bzw. der umlagefähige Aufwand für den 1. und 2. Abschnitt der Verkehrsanlage entsprechend der Vorteilslage den Grundstückseigentümern zuzuordnen.
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Lageplan für Vorlage Waldstr (291 KB) |