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Vorlage - VI/STR/20/0201/15  

Betreff: Konzept zur Unterstützung der gewalt- und kriminalpräventiven Bemühungen der Zeitzer Vereine und Verbände
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Bildung, Jugend und Sport
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Anhörung
15.06.2015 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Konzept

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

2011 erarbeitete die Interessenvereinigung Sportvereine (IG SV) mit den Sportvereinen und der Verwaltung  das Konzept zur Unterstützung der gewalt- und kriminalpräventiven Bemühungen der Zeitzer Sportvereine für eine zukünftige finanzielle Förderung der betreffenden Sportvereine im Rahmen der kriminalpräventiven Arbeit im Kinder und Jugendbereich.

Das derzeitige Konzept vom 24.9.2011 ermöglicht nur den Sportvereinen die Antragstellung bis 28.2. jährlich für das laufende Jahr.

 

Das ursprüngliche Anliegen, die kriminalpräventive Arbeit der Sportvereine hervorgehoben zu fördern, sollte mit zusätzlichen finanziellen Beiträgen von Sportvereinen, die selbst als Verein die allgemeine Sportförderung der Stadt in Anspruch nehmen (kostenfreie Nutzung der Sportanlagen), selbst aber nur unmaßgeblich Jugendarbeit entwickeln, ergänzt werden. Leider sind keine Ergänzungsmittel eingezahlt worden.

 

Für 2015 liegen der Verwaltung insgesamt 11 Anträge von Sportvereinen mit einem Gesamtumfang in Höhe von  42,9 T€ vor (Planansatz 17,7 T€).

Darüber hinaus wurden erstmals  2 Anträge von anderen Vereinen eingereicht, die der jetzigen Richtlinie nicht entsprechen.

 

Zur Öffnung der Richtlinie für Kulturvereine und weitere Vereine, die im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit aktiv sind und denen auf Grund der Gleichbehandlung auch die Möglichkeit der Antragstellung gegeben werden sollte, wurde die o.g. Konzeption in Abstimmung mit der IG SV angepasst.

 

Eine Antragstellung für 2015 auf der Grundlage des neuen Konzeptes ist für alle gemeinnützigen Vereine und Verbände nach Veröffentlichung im Amtsblatt am 27.6.2015  bis 30.8.2015 möglich.

 

Für die Beantragung stehen ein neues Antragsformular sowie für die Vergabe  im Vergabegremium eine Checkliste zur Verfügung.