Vorlage - VI/STR/10/0264/15
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Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss bewilligt die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 34.200,00 € zur Erfüllung der Betrauungs- und Rahmenvereinbarung mit der ZiAG mbH.
Gesetzliche Grundlage: | § 105 KVG LSA § 25 Hauptsatzung Stadt Zeitz |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung
Bei der Haushaltsplanung 2015 bis 2018 lag die Betrauungs- und Rahmenvereinbarung mit der ZiAG mbH nicht vor und konnte somit auch nicht berücksichtigt werden.
In dieser Vereinbarung sind Ausgleichszahlungen für Maßnahmen der Daseinsvorsorge und zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben für die Stadt Zeitz wie folgt geregelt:
„Zur Gewährleistung der genannten Aufgaben zahlt die Nutzerin (Stadt Zeitz) für Maßnahmen der ZiAG mbH in ihrem Hoheitsgebiet, soweit sie über das Programm „Aktiv zur Rente“ abgewickelt werden, 80 Euro, für sonstige Maßnahmen 30 Euro pro Teilnehmer und Monat.“
Da die Kosten aufgrund o. g. Vereinbarung über die im Haushaltsplan 2015 geplanten Kosten hinausgehen und diese Maßnahmen vertraglich gebunden sind ist die Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung zu Lasten des Produktsachkontos 11141.531600 „ Zuschüsse an sonst. öffentlichen. Einrichtungen“ in Höhe von 34.200,00 € erforderlich.
Die Finanzierung des überplanmäßigen Aufwandes/ der Auszahlung erfolgt aus dem Produktsachkonto 6121.551700/61210.751700 „Zinsaufwendungen an Kreditinstitute“/“Zinsauszahlungen an Kreditinstitute“ in Höhe von 34.200 €.
Für die Jahre 2016 ff sind die Kosten anhand des Erfahrungswertes des Jahres 2015 auf dem Produktsachkonto 11141.531600 im Haushaltsplan berücksichtigt.
Diese Maßnahme ist vertraglich gebunden und daher unabweisbar und muss im Jahre 2015 noch kassenwirksam werden.