Vorlage - VI/STR/10/0285/15
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- Die Wahlen zum Oberbürgermeister der Stadt Zeitz finden am
Sonntag, den 28. Februar 2016
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr
statt. Sollte eine Stichwahl notwendig werden, so wird sie am
Sonntag, den 13. März 2016
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr
durchgeführt.
- Das Ende der Bewerbungsfrist wird auf
Montag, den 01. Februar 2016, 18.00 Uhr
festgesetzt.
Gesetzliche Grundlage: | § 63 Kommunalverfassungsgesetz LSA i. V. m. |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
- Ich schlage vor, als Wahltermin den Sonntag, den 28. Februar 2016 festzulegen. Eine eventuell notwendige Stichwahl soll am Sonntag, den 13. März 2016 durchgeführt werden.
- Bewerbungen um das Amt des Oberbürgermeisters sind innerhalb der Einreichungsfrist schriftlich einzureichen; sie können nur innerhalb dieser Frist zurückgenommen werden. Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung. Das Ende der Einreichungsfrist darf von der Vertretung frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag festgesetzt werden. Die Einreichungsfrist endet spätestens am 20. Tag vor dem Wahltag.
Der Wahlausschuss beschließt über die Zulassung der Bewerbungen spätestens am 17. Tag vor dem Wahltag.
Die Stellenausschreibung erscheint im Amtsblatt spätestens am 23. Dezember 2015. Das Ende der Einreichungsfrist muss zwischen dem 01. Februar 2016 (27. Tag vor dem Wahltag) und dem 08. Februar 2016 (20. Tag vor dem Wahltag) liegen.
Der Wahlausschuss muss bis spätestens 11. Februar 2016 (17. Tag vor dem Wahltag) über die Zulassung der Bewerber entscheiden.
Nach dem Ende der Einreichungsfrist muss der Wahlleiter die Bewerbungen prüfen und für den Wahlausschuss eine entsprechende Beschlussvorlage erarbeiten. Erst nach der Beschussfassung durch den Wahlausschuss kann dann der Druck der Stimmzettel für die Briefwahl in Auftrag gegeben werden.
Es wird daher empfohlen, das Ende der Bewerbungsfrist auf den Montag, den 01. Februar 2016 festzulegen. Der Wahlausschuss kann dann am Donnerstag, den 04. Februar 2016 über die Zulassung der Bewerber beschließen.