Vorlage - VI/STR/75/0304/15
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Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz – Ortschaft Pirkau:
2. Änderungssatzung
der Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz – Ortschaft Pirkau
Auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 und § 45 Abs. 2 Ziffer 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) i. V. m. dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 17.12.2015 folgende
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz – Ortschaft Pirkau beschlossen:
Artikel 1
Änderungen
Der § 16 Gebührensatz erhält folgende Fassung:
(1) Die Schmutzwassergebühr beträgt 5,66 EUR je m³ Schmutzwasser (zentrale Schmutzwasserbeseitigung).
(2) Für die teilweise Deckung der Fixkosten wird neben der Schmutzwassergebühr eine Grundgebühr erhoben. Diese beträgt je angeschlossenem Grundstück 14,00 EUR/Monat.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft.
Zeitz,
Die derzeit geltenden Abwassergebühren der Abrechnungseinheit Pirkau basieren auf der Gebührenvorkalkulation aus dem Jahr 2012 für den dreijährigen Kalkulationszeitraum 2013 bis 2015.
Infolge des Auslaufens des Kalkulationszeitraumes ist es erforderlich, eine neue Kalkulation für einen mit dem 1. Januar 2016 beginnenden Kalkulationszeitraum zu erstellen.
Die Gebührenkalkulation hat nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG LSA) zu erfolgen. Nach § 5 Abs. 2b KAG LSA kann die Kostenermittlung für einen Kalkulationszeitraum erfolgen, der drei Jahre nicht übersteigen soll. Diesem Grundsatz folgend, wurden für die Jahre 2016 bis 2018 einheitliche Gebührensätze für die Abrechnungseinheit Pirkau kalkuliert.
Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieser drei Jahre ausgeglichen werden. Die Nachkalkulation erfolgte auf Basis der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2013 und 2014, für das Jahr 2015 wurden voraussichtliche Ist-Werte auf Basis der Kostenentwicklung zugrunde gelegt.
Die Ergebnisse der Nachkalkulation wurden in den Gebührensätzen berücksichtigt.
Als Anlage sind die Unterlagen der Kalkulation beigefügt.
Vorlage «VONAME»Ausdruck vom: 11.01.2016
Seite: 1/1
Anlage:
Unterlagen Kalkulation
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | BK31_ARE-Pirkau_Wiplan_2016 (602 KB) |