Vorlage - VI/STR/63/0310/15
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Der Stadtrat beschließt, der Annahme einer freiwilligen Zuwendung an die Stadt Zeitz (Spende) in Höhe von 25.000,00 € von der Hermann Reemtsma Stiftung zur Finanzierung von Ausgaben der Gesamtmaßnahme des Programmes Städtebaulicher Denkmalschutz zur Anrechnung auf den Eigenanteil zuzustimmen.
Gesetzliche Grundlage: | Kommunalverfassungsgesetz LSA § 99 Abs. 6, 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz, Richtlinie für Spenden, Sponsoring und Werbung (Regelwerk) Stadt Zeitz |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Die Stadt Zeitz darf zur Erfüllung einzelner Aufgaben, im vorliegenden Fall zur Aufbringung des städtischen Eigenanteils zum Städtebauförderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz, Zuwendungen annehmen.
In Fällen von besonderer Bedeutung, wenn die Spendenleistung einen Wert von 15.000 € überschreitet, ist die Genehmigung durch den Stadtrat erforderlich. Diese Norm dient grundsätzlich der Schaffung von Transparenz bei der Annahme von Zuwendungen.