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Vorlage - VI/STR/75/0316/15  

Betreff: Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Betriebsführer SWZ GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
20.01.2016 
Sitzung des Betriebsausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
28.01.2016 
18. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (VI/STR/75/0316/15)
Anlagen:
2016-01-20_Anlage_Wirtschaftsplan 2016_Stand 2015-12-18
Austauschblätter (5 Seiten) zum WP 2016 EB ABZ

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseiti­gung Zeitz in der Fassung vom 18.12.2015 wie folgt:

 

 

1.

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 wird im Erfolgsplan festgesetzt:

 

in den Erträgen auf

6.561.795 EUR

 

in den Aufwendungen auf

6.306.118 EUR

 

im Jahresgewinn (+) auf

255.677 EUR

 

im Jahresverlust (-) auf

0 EUR

 

 

 

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 wird im Vermögensplan festgesetzt:

 

in den Einnahmen auf

8.929.204 EUR

 

in den Ausgaben auf

8.929.204 EUR

 

 

 

2.

Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2016 festgesetzt:

 

für die Investitionen auf

0 EUR

 

 

 

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,

 

wird festgesetzt auf

1.154.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

wird festgesetzt auf

530.500 EUR

 

 


Begründung:

 

Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz unterliegt den Vorschriften des Eigenbetriebs­gesetzes.

Das Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebes entspricht dem Haushaltsjahr der Stadt Zeitz. Für jedes Haushaltsjahr ist ein Wirtschaftsplan aufzustellen, welcher dem Haushaltsplan der Stadt Zeitz beizufügen ist.

 

Die im Erfolgsplan geplanten Umsatzerlöse basieren auf der Grundlage der für den Kalkula­tionszeitraum 2015 bis 2017 erstellten Gebührenkalkulation unter Einbeziehung der Ergeb­nisse aus der Nachkalkulation für den abgelaufenen Kalkulationszeitraum 2012 bis 2014.

 

Für das Wirtschaftsplanjahr 2016 ist zur Finanzierung der geplanten Investitionen keine Kre­ditaufnahme erforderlich. Der Finanzie­rungsbedarf für die Investitionen wird durch Beiträge (insbes. aus Herstellungsbeitrag II) und Zuschüsse (insbes. für Hochwasserbaumaßnahmen) gedeckt.

 

Die Ermittlung der Höhe des Liquiditätskredites erfolgte entsprechend dem RdErl. MI LSA vom 23.02.2015. Gemäß § 2 Abs. 1 EigBG i. V. m. § 110 Abs. 2 KVG LSA sind Liquiditäts­kredite genehmigungspflichtig, wenn diese ein Fünftel der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit im Finanzplan übersteigen. Der im Wirtschaftsplan 2016 ermittelte Be­trag in Höhe von 1.154.000 EUR ist damit nicht genehmigungspflichtig.

 

 


Anlage:

Entwurf des Wirtschaftsplanes 2016 vom 18.12.2015

Austauschblätter zum WP Änderungen Vermögens- und Finanzplan (5 Seiten) – Stand 19. Januar 2016

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2016-01-20_Anlage_Wirtschaftsplan 2016_Stand 2015-12-18 (1598 KB)    
Anlage 2 2 Austauschblätter (5 Seiten) zum WP 2016 EB ABZ (56 KB)