Vorlage - VI/STR/75/0316/15
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Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz in der Fassung vom 18.12.2015 wie folgt:
1. | Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 wird im Erfolgsplan festgesetzt: | |
| in den Erträgen auf | 6.561.795 EUR |
| in den Aufwendungen auf | 6.306.118 EUR |
| im Jahresgewinn (+) auf | 255.677 EUR |
| im Jahresverlust (-) auf | 0 EUR |
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| Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 wird im Vermögensplan festgesetzt: | |
| in den Einnahmen auf | 8.929.204 EUR |
| in den Ausgaben auf | 8.929.204 EUR |
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2. | Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2016 festgesetzt: | |
| für die Investitionen auf | 0 EUR |
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| Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, | |
| wird festgesetzt auf | 1.154.000 EUR |
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3. | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | |
| wird festgesetzt auf | 530.500 EUR |
Begründung:
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz unterliegt den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes.
Das Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebes entspricht dem Haushaltsjahr der Stadt Zeitz. Für jedes Haushaltsjahr ist ein Wirtschaftsplan aufzustellen, welcher dem Haushaltsplan der Stadt Zeitz beizufügen ist.
Die im Erfolgsplan geplanten Umsatzerlöse basieren auf der Grundlage der für den Kalkulationszeitraum 2015 bis 2017 erstellten Gebührenkalkulation unter Einbeziehung der Ergebnisse aus der Nachkalkulation für den abgelaufenen Kalkulationszeitraum 2012 bis 2014.
Für das Wirtschaftsplanjahr 2016 ist zur Finanzierung der geplanten Investitionen keine Kreditaufnahme erforderlich. Der Finanzierungsbedarf für die Investitionen wird durch Beiträge (insbes. aus Herstellungsbeitrag II) und Zuschüsse (insbes. für Hochwasserbaumaßnahmen) gedeckt.
Die Ermittlung der Höhe des Liquiditätskredites erfolgte entsprechend dem RdErl. MI LSA vom 23.02.2015. Gemäß § 2 Abs. 1 EigBG i. V. m. § 110 Abs. 2 KVG LSA sind Liquiditätskredite genehmigungspflichtig, wenn diese ein Fünftel der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit im Finanzplan übersteigen. Der im Wirtschaftsplan 2016 ermittelte Betrag in Höhe von 1.154.000 EUR ist damit nicht genehmigungspflichtig.
Anlage:
Entwurf des Wirtschaftsplanes 2016 vom 18.12.2015
Austauschblätter zum WP Änderungen Vermögens- und Finanzplan (5 Seiten) – Stand 19. Januar 2016
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 2016-01-20_Anlage_Wirtschaftsplan 2016_Stand 2015-12-18 (1598 KB) | |||
2 | Austauschblätter (5 Seiten) zum WP 2016 EB ABZ (56 KB) |