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Vorlage - VI/STR/20/0332/16  

Betreff: Bericht über die angenommenen Zuwendungen im Jahr 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Anhörung
10.03.2016 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Gesamtliste Sponsoring 2015
Gesamtliste Spenden 2015

Gesetzliche Grundlage: § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

 

bereits gefasste Beschlüsse:    keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:       keine

 

 

Begründung:

 

Mit Inkrafttreten des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum 01.Juli 2014, sind die Kommunen in der Pflicht, jährlich einen Bericht über die angenommenen Zuwendungen zu erstellen und der Kommunalaufsichtsbehörde zu übersenden.

 

Die Berichterstattung erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015