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Vorlage - VI/STR/OB/0357/16  

Betreff: Entsendung des Oberbürgermeisters in den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Beteiligungsmanagement
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
09.06.2016 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
16.06.2016 
21. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/OB/0357/16)

Der Stadtrat der Stadt Zeitz entsendet Herrn Oberbürgermeister Christian Thieme unter Abberufung von Herrn Dr. Volkmar Kunze in den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH.

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 131 Abs. 3 i. V. m. § 47 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), § 52 Abs. 1 GmbHG i. V. m. dem Gesellschaftervertrag der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH

bereits gefasste Beschlüsse:

VI/STR/OB/0014/0207/14

 

 

Begründung:

 

Im Ergebnis der Stichwahl zum Oberbürgermeister der Stadt Zeitz am 13. März 2016 wurde Herr Christian Thieme als Oberbürgermeister der Stadt Zeitz gewählt. In der Stadtratssitzung am 28.04.2016 wurde die Vereidigung vorgenommen. Beginn der Amtszeit ist der 01.05.2016.

 

Die Entsendung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH erfolgt durch den Stadtrat auf Grundlage des Gesellschaftervertrages der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH und der Vorschriften des Kommunalrechts und des Gesellschaftsrechts.