Vorlage - VI/STR/10/0366/16
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In der Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau am 08.06.2016 wurde
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zum/zur Ortsbürgermeister/Ortsbürgermeisterin gewählt.
Der Stradtrat bestätigt die Wahl des/der Ortsbürgermeisters/Ortsbürgermeisterin der Ortschaft Luckenau.
Gesetzliche Grundlage: § 85 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 |
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bereits gefasste Beschlüsse: keine |
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aufzuhebende Beschlüsse: keine
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Begründung:
In der Sitzung des Ortschaftsrates von Luckenau am 08.06.2016 wurde
………………………………………………. aus der Mitte der Ratsmitglieder zum/zur Ortsbürgermeister/Ortsbürgermeisterin gewählt.
Der Ortschaftsrat Luckenau besteht gemäß § 20 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz aus 5 Mitgliedern.
Die Wahl des/der Ortsbürgermeisters/Ortsbürgermeisterin bedarf der Bestätigung durch den Stadtrat.
Die Amtszeit des/der Ortsbürgermeisters/Ortsbürgermeisterin endet mit der des Ortschaftsrates.
Weitere Angaben aus der Sitzung des Ortschaftsrates von Luckenau am 08.06.2016 erfolgen zur Sitzung des Stadtrates am 16.06.2016.