Vorlage - VI/STR/10/0367/16
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt, die Stelle des Beigeordneten auszuschreiben.
Gesetzliche Grundlage: | § 69, Abs. 2, Satz 1 in Verb. Mit § 63 KVG LSA § 14 Hauptsatzung der Stadt Zeitz (in der derzeit gültigen Fassung)
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bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz beruft die Stadt Zeitz einen Beigeordneten in das Beamtenverhältnis auf Zeit.
Die Amtszeit des derzeitigen Beigeordneten, Herrn Henrik Otto, endet zum 31.08.2016. Herr Otto steht keine weitere Amtszeit als Beigeordneter zur Verfügung.
Somit ist die Stelle des Beigeordneten gemäß § 69 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 63 Kommunalverfassungsgesetz (KVG) LSA auszuschreiben.
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 2016.06.16 Ausschreibung Beigeordneter (50 KB) |