Vorlage - VI/STR/10/0414/16
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1. Der Stadtrat beschließt folgende Bewerber/innen zur Wahl zuzulassen:
Anders, Angela
Büge, Michael
Fiedler, Ursula
Hennig, Thilo
Dr. Karsten, Frederik
Matting, Volker
Schwarz, Stephan
Weber, Kathrin
Dr. Zeitler, Peter
2. Der Stadtrat wählt
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als Beigeordneten des Oberbürgermeisters der Stadt Zeitz mit der Dienstbezeichnung
„Bürgermeister“ ab dem nächstmöglichen Termin. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die beamtenrechtlichen Ernennungsvoraussetzungen zu veranlassen und die Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sieben Jahren zum nächstmöglichen Termin durchzuführen.
Gesetzliche Grundlage: KVG LSA, Hauptsatzung der Stadt Zeitz
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
zu 1. Zulassung
Von den 15 Bewerbern besitzen 9 Bewerber/innen den geforderten Bildungsabschluss jedoch 7 von denen nicht die einschlägige Berufserfahrung.
2 Bewerber verfügen über einen Diplom-Verwaltungswirt sowie über die Führungserfahrungen im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. 4 Bewerber erfüllen beide Anforderungen nicht.
Entsprechend der unten stehenden Tabelle sollen die 9 Bewerber/innen zur Wahl zugelassen werden, die das Anforderungsprofil insbesondere zum geforderten Bildungsabschluss erfüllen.
Lfd. Nr. | Name, Vorname | geforderter Bildungsabschluss erfüllt | Erfahrung Führungsposition Kommunale Selbstverwaltung
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| Zulassung
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1 | Anders, Angela | ja | nein | ja |
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2 | Basel, Alexander | nein | nein |
| nein |
3 | Büge, Michael | ja | ja | ja |
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4 | Fiedler, Ursula | ja | nein | ja |
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5 | Flammiger, Gottfried | nein | ja |
| nein |
6 | Hennig, Thilo | ja | nein | ja |
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7 | Horn, Fabian | nein | nein |
| nein |
8 | Dr. Karsten, Frederik | ja | nein | ja |
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9 | Kirchleitner, Klaus | nein | nein |
| nein |
10 | Matting, Volker | ja | nein | ja |
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11 | Oelschner, Ralf | nein | ja |
| nein |
12 | Schwarz, Stephan | ja | nein | ja |
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13 | Weber, Kathrin | ja | nein | ja |
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14 | Wurl, Markus | nein | nein |
| nein |
15 | Dr. Zeitler, Peter | ja | ja | ja |
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zu 2. Wahl
Gemäß § 69 Abs. 1 KVG LSA i.V.m. § 60 Abs. 3 KVG LSA wählt der Stadtrat der Stadt Zeitz im Benehmen mit dem Oberbürgermeister eine/n hauptamtliche/n Beigeordnete/n zum/r Bürgermeister/in als Stellvertreter/in des Oberbürgermeisters. Dies muss lt. § 68 Abs. 1 KVG LSA in der Hauptsatzung der Stadt Zeitz verankert sein, was mit § 14 der Satzung erfüllt ist.
Das Amt wurde in geeigneten Medien bundesweit ausgeschrieben. Es gingen 15 Bewerbungen ein. Während des Verfahrens hatten die Mitglieder des Stadtrates die Möglichkeit, die Bewerber/innen ins Auswahlverfahren einzubeziehen und sich über die Bewerber/innen zu informieren.
Die Vorstandsmitglieder hatten darüber hinaus die Möglichkeit, an Vorstellungsgesprächen beim Oberbürgermeister teilzunehmen.
Der Stadtrat hat gemäß § 56 Abs. 3 KVG LSA in seiner Sitzung am 08.09.2016 den Bürgermeister der Stadt Zeitz, als Stellvertreter des Oberbürgermeisters der Stadt Zeitz in geheimer Wahl mit Stimmzetteln zu wählen. Die Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sieben Jahren und die Zuweisung der Geschäftsaufgaben erfolgen durch den Oberbürgermeister.
Anlagen: