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Vorlage - VI/STR/63/0447/16  

Betreff: Annahme einer freiwilligen Zuwendung an die Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Baurecht
SG Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Baurecht   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
01.12.2016 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
08.12.2016 
25. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/63/0447/16)

Der Stadtrat stimmt der Annahme einer freiwilligen Zuwendung an die Stadt  Zeitz (Spende) in Höhe von 812.500 € vom Kreiskirchenamt Naumburg zur Finanzierung von Ausgaben der Gesamtmaßnahme des Programmes Städtebaulicher Denkmalschutz zur Anrechnung auf den Eigenanteil zu.

 

Die  Spende wird der Stadt in den Haushaltsjahren

 

2016: 120.000 €

2017: 425.000 €

2018: 192.500 €

2019:   75.000 €

 

zur Verfügung gestellt.


Gesetzliche Grundlage:

KVG LSA § 99 Abs.6

Hauptsatzung der Stadt Zeitz

Richtlinie für Spenden, Sponsoring und Werbung (Regelwerk) Stadt Zeitz

bereits gefasste Beschlüsse:

FA am 26.06.2016

VI/STR/BM/0371/16

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

Die Stadt Zeitz darf zur Erfüllung einzelner Aufgaben, im vorliegenden Fall zur Aufbringung des städtischen Eigenanteils zum Städtebauförderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz, Zuwendungen annehmen.

Im Jahre 2007 beschloss der Stadtrat die Unterbringung einer evangelischen Grundschule im ehemaligen Franziskanerkloster Zeitz. In Trägerschaft des Evangelischen Schulprojektes Burgenlandkreis e.V. ist die Evangelische Grundschule Zeitz seit  2008 in der Gustav-Mahler-Straße 14 zwischenzeitlich untergebracht. Die Stadt Zeitz schloss mit dem Evangelischen Schulprojekt Burgenlandkreis e.V. einen Nutzungsvertrag für Schul- und Hortbetrieb im ehemaligen Franziskanerkloster, Steinsgraben 15 in 06712 Zeitz ab. Dafür sollen die dem Nutzer zur Verfügung gestellten Gebäudeteile eigens für diesen Zweck durch Baumaßnahmen durch die Stadt als Bauherr hergerichtet werden. Zur Finanzierung der notwendigen Baumaßnahmen hat das Land schließlich den Einsatz von Städtebaufördermitteln aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz zugesichert. Die dafür aufzubringenden Eigenmittel in Höhe von 20 v.H. der Baukosten betragen 812.500 €. Aufgrund der Haushaltslage ist es der Stadt nur möglich die Baumaßnahme durchzuführen, wenn der kommunale Eigenanteil durch Spenden Dritter ersetzt wird. Der Stadt liegt die Bestätigung der Bereitstellung von Finanzmitteln zum Ersatz von kommunalen Eigenmitteln vom Kreiskirchenamt Naumburg vom 27.06.2016  über die Gesamtsumme von 812.500 € vor. Die Aufteilung auf die Haushaltsjahre 2016 bis 2019 entspricht der bereits vorliegenden Bewilligung des Programmjahres 2015 und der Fördermittelbeantragung für das Programmjahr 2016.