Vorlage - VI/STR/OB/0467/16
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Der Stadtrat benennt
Herrn Heiko Prüfe
als Mitglied des Aufsichtsrates der Stadtwerke Zeitz GmbH.
Gesetzliche Grundlage: | § 131 Abs. 3 i. V. m. § 47 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) § 52 Abs. 1 GmbHG i. V. m. dem Gesellschaftervertrag der Stadtwerke Zeitz GmbH |
bereits gefasste Beschlüsse: | VI/STR/OB/0015/0207/14 |
aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Mit Stadtratsbeschluss- Nr. VI/STR/OB/0015/0207/14 wurde Herr Dieter Kmietczyk (Bündnis 90/Grüne) für die Fraktion Bündnis 90/Grüne/WIR der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Zeitz GmbH zur Wahl in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Zeitz GmbH vorgeschlagen.
Die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Zeitz GmbH erfolgt nach § 47 KVG LSA.
Durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gesellschaft am 18.05.2016 legte
Herr Dieter Kmietczyk mit Wirkung zum Ablauf des 19.05.2016 sein Aufsichtsratsmandat im Aufsichtsrat der Stadtwerke Zeitz GmbH nieder. Das Original dieser Erklärung liegt der Gesellschaft vor.
Die Benennung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Zeitz GmbH erfolgt durch den Stadtrat auf Grundlage des Gesellschaftervertrages der Stadtwerke Zeitz GmbH und der Vorschriften des Kommunalrechts und des Gesellschaftsrechts.
Die Fraktion Bündnis90/Grüne/FDP hat das Vorschlagsrecht.