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Vorlage - VI/STR/OB/0470/16  

Betreff: Benennnung eines neuen Aufsichtsratsmitgliedes in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Zeitz GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Beteiligungsmanagement
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
01.12.2016 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
08.12.2016 
25. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   

Der Stadtrat der Stadt Zeitz  schlägt der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Zeitz GmbH vor,

 

                 Oberbürgermeister Christian Thieme

 

in den Aufsichtsrat zu bestellen.

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 131 Abs. 3 i. V. m. § 47 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetzt des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i. V. m. dem Gesellschaftervertrag der Stadtwerke Zeitz GmbH

bereits gefasste Beschlüsse:

VI/STR/OB/0015/0207/14

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

Begründung:

 

Mit Stadtratsbeschluss- Nr. VI/STR/OB/0015/0207/14 wurde Dr. Volkmar Kunze, als Oberbürgermeister der Stadt Zeitz, der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Zeitz GmbH zur Wahl in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Zeitz GmbH vorgeschlagen.

 

Im Ergebnis der Stichwahl zum Oberbürgermeister der Stadt Zeitz am 13. März 2016 wurde Herr Christian Thieme als Oberbürgermeister der Stadt Zeitz gewählt. In der Stadtratssitzung am 28.04.2016 wurde die Vereidigung vorgenommen. Beginn der Amtszeit ist der 01.05.2016.

 

Der Aufsichtsratsvorsitzende der Stadtwerke Zeitz GmbH, der ehemalige Zeitzer Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze, wurde von der Gesellschafterversammlung am 16.11.2016 mit sofortiger Wirkung seines Amtes enthoben worden.

 

Der Vorschlag für Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Zeitz GmbH erfolgt durch den Stadtrat auf Grundlage des Gesellschaftervertrages der Stadtwerke Zeitz GmbH und der kommunalrechtlichen Vorschriften.