Vorlage - VI/STR/40/0487/16
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Sachstand
Die Sportstättenentwicklungskonzeption für die Entwicklung der Sportstätten in der Stadt Zeitz für den Zeitraum 2015 bis 2025 wurde als Masterarbeit von einem Studenten der sportwissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig angefertigt.
Gegenstand der Masterarbeit war die Entwicklung von Sportanlagen wie Sporthallen, Sportplätze, Kegelbahnen, Bäder in der Stadt Zeitz und ihren Ortsteilen vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der sich verschärfenden finanziellen Ausstattung. Als Betrachtungszeitraum war ein Horizont von prognostischen 10 Jahren vorgegeben.
In einer gemeinsamen Sitzung mit Fraktionsvorsitzenden am 21.03.2016 wurden von der Fachbereichsleiterin Soziales Zeitz anhand einer Präsentation die wesentlichen Inhalte der Masterarbeit erläutert mit dem Ziel in der nächsten Beratung im April eine Abstimmung zum weiteren Werdegang zu treffen.
Zum besseren Verständnis erstellte die Verwaltung Übersichten für alle Sportstätten mit Angaben zur Ausstattung, angefallenen Unterhaltungskosten, Darstellung von Arbeitsaufgaben, der Unterhaltung durch die Stadt Zeitz, durch Fachfirmen und durch Sportvereine, Darstellung der Auslastung der Sportstätten und Angaben zu den Zuschüssen der Stadt an Sportvereine für die eigenverantwortliche Unterhaltung und Nutzung einzelnen Sportstätten. Diese Übersichten wurden den Fraktionsvorsitzenden und Ortsteilbürgermeistern zur Verfügung gestellt.
Im Ergebnis der Konferenz der Fraktionsvorsitzenden vom 18.04.2016 wurde die Verwaltung beauftragt, mit Sportvereinen, die alleiniger Nutzer von Sportstätten sind, Gespräche bezüglich der Bereitschaft zur eigenverantwortlichen Nutzung und Unterhaltung der Sportstätten zu führen.
Die Vorstellung der Sportstättenentwicklungskonzeption für alle Sportvereine, alle Mitglieder des Stadtrates und alle Ortsbürgermeister war im Rahmen einer Präsentationsveranstaltung am 31.08.2016 durch den Einreicher der Masterarbeit geplant. Im Vorfeld wurde allen 51 Vereinsvorsitzenden, Stadträten und Ortsbürgermeistern die Sportstättenentwicklungskonzeption einschließlich der Einladung für den 31.08.2016 zugesandt.
Von den eingeladenen 51 Sportvereinen nahmen Vertreter von 11 Sportvereinen die Einladung wahr.
Da der Einreicher kurzfristig die Teilnahme für den 31.08.2016 absagte, erfolgte die Vorstellung des Konzeptes durch die Verwaltung im Rahmen einer Präsentation.
Bisher wurden in den Ortsteilen Gespräche durch die Verwaltung gemeinsam mit den nutzenden Vereinen und den Ortsteilbürgermeistern zu folgenden Sportstätten geführt:
- Sportplatz Kayna,
- Kegelbahn und Sportplatz Luckenau
- Reitsportanlage, Kegelbahn, Turnhalle Würchwitz
- Kegelbahn, Sportplatz, Sportlerzentrum Geußnitz
- Stadion Theißen
Im Ergebnis der im Jahr 2016 geführten Gespräche mit Sportvereinen, die alleiniger Nutzer von Sportstätten sind, ist folgender Sachstand zu verzeichnen:
Sportplatz Kayna:
Der Sportverein SV Fortuna Kayna e.V. informierte die Verwaltung im April 2016 über die Abmeldung der Männerfußballmannschaft aus dem Wettkampfbetrieb und seit Juli 2016 stellte der Sportverein den Sportbetrieb auf dem Sportplatz ganz ein, weil es die Abteilung Fußball nicht mehr gibt.
Seit diesem Zeitpunkt wird die Sportstätte nicht mehr durch die Mitarbeiter der Stadt Zeitz gepflegt, die Gebäude sind auf Winterbetrieb reguliert.
In mehreren Beratungen mit dem Ortschaftsrat Kayna wurde über die zukünftige Nutzung des Geländes gesprochen. Ein abschließendes Ergebnis liegt noch nicht vor.
Kegelbahn Luckenau:
Die Kegelsportfreunde Luckenau e.V. nutzen und pflegen seit Jahren die Räume und Anlagen als Trainings- und Wettkampfstätte. Die Pflege- und Reinigungsarbeiten übernimmt der Sportverein gern weiterhin. Aber die komplette eigenverantwortliche Betreibung der Kegelbahnanlage lehnt der Sportverein ab, da die finanzielle Belastung für den Sportverein zu groß ist. Der Sportbetrieb wird derzeit unverändert fortgeführt.
Sportplatz Luckenau:
Der FC Luckenau e.V. nutzt den Rasenplatz seit Saisonbeginn 2016/2017 nicht mehr, da der Trainings- und Wettkampfbetrieb mit der Spielergemeinschaft in Trebnitz stattfindet. Die Stadt Zeitz hat die Pflegearbeiten auf dem Sportplatz eingestellt. Im Juli 2017 beräumt der Sportverein das ihm überlassene Funktionsgebäude am Sportplatz und bezieht einen Raum im ehemaligen Schulgebäude zur Nutzung als Vereinsraum. Über die Weiterverwendung des Sportplatzes mit Funktionsgebäude muss in der Verwaltung noch beraten werden.
Reitsportanlage Würchwitz:
Der Pferdesportverein Würchwitz e.V. pflegt seit Jahren die Reitsportanlage. Ab 01.01.2017 wird der Sportverein mit Nutzungsvertrag die eigenverantwortliche Nutzung und Unterhaltung der Reitsportanlage übernehmen. Die anfallenden Betriebskosten werden zukünftig vom Sportverein finanziert.
Kegelbahn Würchwitz:
Die Kegelbahn wird als Freizeitsportanlage vom Sportverein „Einigkeit“ Würchwitz e.V. regelmäßig genutzt, Teilaufgaben der Reinigung erledigt der Sportverein seit Jahren selbst.
Über das Angebot der Stadt Zeitz zur eigenverantwortlichen Nutzung und Unterhaltung der Kegelbahn durch den Sportverein wurde innerhalb des Sportvereines beraten. Im Ergebnis dieser Beratung unterbreitet der Sportverein der Stadt Zeitz folgende Vorschläge:
Reinigung der Sportanlage wie bisher durch den Sportverein.
Übernahme von zusätzlichen Arbeitsleistungen durch den Sportverein (Pflege der Außenanlagen und Reinigung der Fenster).
Beteiligung des Sportvereines an den Betriebskosten (pro erwachsenes Mitglied 10,00 € pro Jahr).
Der Sportbetrieb wird derzeit unverändert fortgeführt.
Turnhalle Würchwitz:
Die Turnhalle im Ortsteil Würchwitz wird derzeit nicht verkauft und steht weiterhin als Sportstätte zur Verfügung. Die Sportstätte wird vorrangig im Winterhalbjahr von zwei Sportvereinen für Trainingszwecke genutzt.
Kegelbahn, Sportplatz, Sportlerzentrum Geußnitz:
Die Sportanlagen werden vom Sportverein Blau- Gelb Geußnitz e.V. seit Jahren eigenständig gepflegt und genutzt. Mit Nutzungsvertrag seit 2015 erhält der Sportverein begrenzte finanzielle Mittel von der Stadt Zeitz für den Ankauf von notwendigen Arbeitsmaterialien für die Pflege der Anlagen.
Die komplette eigenverantwortliche Unterhaltung der Sportstätten übernimmt der Sportverein nicht.
Der Sportbetrieb wird unverändert fortgeführt.
Stadion Theißen:
Der Sportverein SV Eintracht 91 Theißen e. V. nutzt die Sportstätte für die Absicherung des Trainings- und Wettkampfbetriebes in den Sportarten Fußball und Leichtathletik und erledigt seit Jahren Teilaufgaben bei der Reinigung und Pflege der Sportstätte. Mit Nutzungsvertrag erhält der Sportverein seit 2009 begrenzte finanzielle Mittel von der Stadt Zeitz für den Ankauf von notwendigen Materialien für die Herrichtung der Anlage.
Die komplette eigenverantwortliche Unterhaltung und Nutzung der Sportstätte übernimmt der Sportverein aus personellen und finanziellen Gründen nicht.
Der Sportbetrieb wird unverändert fortgeführt.
Die bisherigen Bemühungen der Verwaltung Sportstätten, die von einem Sportverein genutzt werden in die Trägerschaft der Sportvereine zu übertragen, waren wenig erfolgreich.
Die Verwaltung wird die Gespräche mit den betreffenden Sportvereinen fortsetzen.
Schwerpunkt im Haushaltsjahr 2017 wird die Fortführung der Gespräche mit den Vereinen im Stadtgebiet sein. Ausgehend vom Überangebot an richtlinienabhängigen Sportanlagen in der Stadt Zeitz müssen Fragen zur gemeinsamen Nutzung von Sportanlagen, Übernahme von Sportstätten durch Sportvereine, ggf. auch Schließung von Sportstätten mit den nutzenden Vereinen weiter diskutiert werden.
So bestehen Unterschiede hinsichtlich
der Betreibermodelle der Sportstätten einschließlich Pflege
unterschiedliches Nutzerverhalten
unterschiedliche Auslastung und Zustand der Sportstätten
unterschiedliche Kostenbeteiligung der Nutzer
Durch die angespannte Haushaltssituation und den steigenden Kosten für die Pflege der Sportstätten ist die Verwaltung gezwungen, im Rahmen der Haushaltskonsolidierung Möglichkeiten für die Erzielung von Einnahmen zu prüfen.
Mit dem Gesetz über die Förderung des Sports im Land Sachsen-Anhalt vom 18.12.2012,
kann der öffentliche Träger von Sportstätten für die kostenfreie Überlassung von Sportstätten eine angemessene Beteiligung an den Betriebskosten von den Sportvereinen erheben.
Diese Möglichkeit der Einnahmenerzielung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wird die Verwaltung mit den Sportvereinen und den Fraktionen des Stadtrates in einer gemeinsamen Beratung diskutieren.
Danach soll ein Vorschlag zur Erhebung von finanziellen Beteiligungen der Vereine an den Betriebskosten ab dem Schuljahr 2017/2018 dem Stadtrat der Stadt Zeitz zur Beschlussfassung vorgelegt werden.