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Vorlage - IV/STR/020/0348/06  

Betreff: Grundhafter Ausbau des Waldweges in Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Kämmerei
SG Steuern - Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
14.06.2006 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
22.06.2006 
Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
Stadtrat Zeitz Vorberatung

Der Stadtrat beschließt die Durchführung der Baumaßnahme "Grundhafter Ausbau des Waldweges"

Der Stadtrat beschließt die Durchführung der Baumaßnahme "Grundhafter Ausbau des Waldweges".

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:  Kommunalabgabengesetz Land Sachsen – Anhalt,

     Gemeindeordnung Land – Sachsen – Anhalt,

     Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Zeitz

 

bereits gefasste Beschlüsse:  keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:  keine

 

 

Begründung:

 

Im Rahmen des Förderprogramms "Wohnumfeldverbesserung" soll das Wohngebiet "Feld-, Wald-, Wiesenweg" erschlossen werden. Inzwischen sind bereits der Feldweg, der Wiesenweg und die Forststraße ausgebaut.

 

Der Ausbau des Waldweges ist erforderlich, zum Einen, um die bereits existierenden Kanäle weiter führen zu können und zum Anderen, um den Zustand der Oberflächenbefestigung zu verbessern. So besteht der Belag im Waldweg zur Zeit aus Naturstein-Großpflaster. Dieser Pflasterbelag erzeugt großen Verkehrslärm aufgrund der Abrollgeräusche. Die Pflasterdecke ist in einem schlechten Zustand. Dies äußert sich in Form von Senken, Querrinnen und Setzungen im Fahrspurbereich, welche auf unzureichende Tragfähigkeit des vorhandenen Unterbaus schließen lassen. Abschnittsweise Eingriffe in den Straßenoberbau durch Versorgungsleitungsbaumaßnahmen und die damit verbunden nicht ordnungsgemäß wieder hergestellten Fahrbahnbereiche bzw. Störungen der vorhandenen Struktur können ebenfalls für die Schadensbilder verantwortlich sein. 

Neben dem Fahrbahnbereich befindet sich durch eine Bordanlage abgegrenzt ein Gehwegstreifen. Diese Fläche ist überwiegend unbefestigt und weist in den Gefällestrecken große Ausspülungen auf. Die Sand- und Kiesteile werden auf die Straße gespült und gelangen über die Straßeneinläufe in die Kanalisation. Der unbefestigte Randstreifen führt zu einer zusätzlichen Vernässung des Unterbaus der Straße.

 

Deshalb soll der ca. 300 Meter lange Waldweg ausgebaut werden. Die vorhandene Breite des Waldweges von bis zu 5,20 m wird niveaugleich ausgebildet. Dabei besteht der Querschnitt aus bis zu 0,5 m Pflasterstreifen in Naturstein-Kleinpflaster, 3,2 m Fahrbahn in Asphalt, einer Pflasterrinne in Naturstein-Kleinpflaster und einem Pflasterstreifen in Betonpflaster bis zu 1 m Breite (Gehweg).

Der Ausbau erfolgt in der gesamten Breite in einer Stärke von 0,55 m gemäß RStO 01.

 

Die Baumaßnahme ist eine Gemeinschaftsbaumaßnahme der Stadt Zeitz, des Eigenbetriebes "Abwasserbeseitigung Zeitz" und der Stadtwerke Zeitz GmbH.

Der städtische Teil beinhaltet den grundhaften Ausbau der Fahrbahn und des Gehweges, die Erneuerung der Straßenentwässerung, der Beleuchtung und teilweise der Begrünung. Die Grünflächen werden dabei umgestaltet. Hier erfolgt eine Neuordnung der Bepflanzung. Gleichzeitig entstehen auf Teilstücken 8 öffentliche PKW-Stellflächen.

Durch die Stadtwerke Zeitz GmbH im Namen und für Rechnung der Stadt Zeitz wird der vorhandene Mischwasserkanal durch einen neuen Schmutz- und Regenwasserkanal ersetzt. Im Auftrag der Stadtwerke Zeitz GmbH erfolgt ebenfalls im Zuge der Baumaßnahme die Erneuerung der Trinkwasserleitung.

 

Das o.g. Förderprogramm ist eine Art Anschubfinanzierung. Einnahmen Dritter, auch Straßenausbaubeiträge, sind zur Fortführung des Programms einzusetzen. So wurden bzw. werden die Einnahmen aus dem Wiesenweg für den Bau des Feldweges und die Einnahmen aus dem Bau der Feldweges für den Gehwegbau Forststraße verwendet. Jetzt soll die Einnahme aus dem Gehwegbau der Forststraße für den Waldweg verwendet werden. Im Rahmen dieses Programms war es möglich, die Straßen in diesem Gebiet grundhaft auszubauen und auch die Kanäle zu erneuern. Entsprechend Generalentwässerungsplan erfolgte die abwassertechnische Erschließung im Trennsystem. Die Maßnahmen wurden auch deshalb bewilligt, da in diesem Wohngebiet ein großer Handlungsbedarf gesehen wurde, da die Straßen und Kanäle nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprachen und teilweise sogar die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet war.

 

Beim Feld-, Wald- und Wiesenweg handelt es sich um Anliegerstraßen, so dass eine Umlage der Straßenausbaubeiträge zu 65 % erfolgt.

Entsprechend § 6d (3) Kommunalabgabengesetz LSA kann "die Gemeinde die Entscheidung über eine beitragsauslösende Maßnahme bei nicht dem Durchgangsverkehr dienenden Straßen (Anliegerstraßen) unter den ausdrücklichen Vorbehalt der Zustimmung der später Beitragspflichtigen stellen. Für die Feststellung der Mehrheit gilt, dass jedes Grundstück mit einer Stimme vertreten ist. Ist die erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden, hat der Gemeinderat die Angelegenheit zu entscheiden."

 

Dies erfolgte im Fall des Waldweges. Mit Schreiben vom 06.03.2006 wurden die Anwohner gebeten, sich zur Ausbaumaßnahme zu äußern. Insgesamt sprachen sich 2/3 der Anwohner gegen den Ausbau aus und 1/3 dafür.

 

Der Aufwand für die Maßnahme beträgt insgesamt 365.000,00 €. Auf die Anwohner kommen auf Grund der Kostenschätzung des Ingenieurbüros Beiträge in Höhe von ca. 3.500 € pro Grundstück zu.

Die Baumaßnahme ist Bestandteil des Haushaltsplanes 2006. Da ein Vorgriff auf den Haushalt nicht beantragt wurde, kann mit der Maßnahme erst begonnen werden, wenn der Haushalt 2006 beschlossen wird. Dementsprechend ist auch der Maßnahmebeginn vom Beschluss des Haushaltes abhängig.

 

Am 28.03.2006 und am 13.06.2006 wurden außerdem noch Einwohnerversammlungen durchgeführt. Hier wurde die Baumaßnahme erläutert und es wurden Fragen der Anwohner beantwortet.

Insbesondere wurden durch den Eigenbetriebsleiter Herrn Schirmer und Vertreter des Betriebsführers Ausführungen zur abwasserseitigen Erschließung gemacht. Dabei wurde deutlich, dass aus abwassertechnischer Sicht  auf die Erschließung des Waldweges nicht verzichtet werden kann. Das Regenwasser, das in den anderen Straßenzügen anfällt, muss über den Waldweg in den Eulengraben abgeleitet werden. Da mit dem Bau des Trennkanals zukünftig eine geringere Abwasserabgabe durch die Stadt Zeitz zu zahlen ist, trägt diese Maßnahme zur Senkung der Abwassergebühr bei. Deshalb muss das Wohngebiet abschließend ausgebaut werden. Ansonsten wären die Kosten für das Trennsystem in den anderen Straßen nutzlos ausgegeben worden.

Über das Ergebnis der Einwohnerversammlung vom 13.06.2006 wird im Ausschuss Bericht erstattet.

 

Es obliegt nun dem Stadtrat, über den Ausbau zu entscheiden. Dabei hat er die technischen, abwassertechnischen und fördertechnischen Hintergründe unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Anlieger abzuwägen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen in €

 

ja

 

Ausgaben:

Kosten der zu beschließenden Maßnahme: 365.000,00 €