Vorlage - IV/GTH/065/0038/06
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Der Gemeinerat der Gemeinde Theißen beschließt in seiner Sitzung am 13.06.2006:
1. die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 500,00 € bei der Haushaltsstelle
1.7700.5000 – Bauhof/Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen.
2. Die Mittel hierfür sollen aus der Rücklage entnommen werden.
Gesetzliche Grundlage: § 44 Abs. 2 Pkt. 4 i.V.m. § 97 der Gemeindeordnung
Land Sachsen – Anhalt
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Bei der Haushaltsplanung 2006 wurden in der Haushaltsstelle 01.7700.5000 – Bauhof/
Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen 600,00 € eingeplant.
In der Sitzung des Hauptausschusses am 13.04.2006 wurde darüber informiert, dass die Sicherheit in Bezug auf Einbruchdiebstahl im Bauhof nicht mehr gewährleistet ist. Aus diesem Grund sollen Bewegungsmelder installiert werden, welche mit Sirene und Telefon verbunden sind.
Hierfür sind zusätzliche Mittel in Höhe von 500,00 € erforderlich.
Die fehlenden Mittel sollen der Rücklage entnommen werden.