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Vorlage - VI/STR/40/0603/17  

Betreff: Genehmigung der Annahme von Spenden gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 Hauptsatzung der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
07.09.2017 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Programm IKW 2017

Der Haupt- und Wirtschaftsprüfungsausschuss stimmt der Entgegennahme der Spende der Volks- und Raiffeisenbank Halle (Saale) eG, Wilhelm-Külz-Straße 2-3, 06108 Halle für die Errichtung einer Unterstellmöglichkeit für Kinderfahrzeuge in der ITE Regenbogen, Gertrudstraße 2, 06712 Zeitz im Wert von 1.400,00 € zu.

 


 

 

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 99 Abs. 6 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG – LSA) in seiner Fassung vom 17.06.2014 darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben  und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 beteiligen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet gemäß § 99 Abs. 6 S. 4 und 5 KVG – LSA i.V.m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz in der zurzeit gültigen Fassung der Hauptausschuss.

 

In der ITE Regenbogen werden die Kinderfahrzeuge in zwei Gerätehäusern aufbewahrt. Diese Gerätehäuser sind baufällig und stellen eine Unfallgefahr dar.

Die Spende der Volks- und Raiffeisenbank Halle (Saale) eG soll dazu verwendet werden, eine neue Unterstellmöglichkeit zu errichten.

 


 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Programm IKW 2017 (21 KB)