Vorlage - VI/STR/BM/0629/17
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Die derzeit geltenden Abwassergebühren des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz basieren auf der Gebührenvorkalkulation aus dem Jahr 2014 für den dreijährigen Kalkulationszeitraum 2015 bis 2017.
Infolge des Auslaufens des Kalkulationszeitraumes ist es erforderlich, eine neue Kalkulation für einen mit dem 1. Januar 2018 beginnenden Kalkulationszeitraum zu erstellen.
Die Gebührenkalkulation hat nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG LSA) zu erfolgen. Nach § 5 Abs. 2b KAG LSA kann die Kostenermittlung für einen Kalkulationszeitraum erfolgen, der drei Jahre nicht übersteigen soll. Diesem Grundsatz folgend, wurden für die Jahre 2018 bis 2020 einheitliche Gebührensätze für den Eigenbetrieb kalkuliert.
Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieser drei Jahre ausgeglichen werden. Die Nachkalkulation erfolgte auf Basis der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2014 und 2016, für das Jahr 2017 wurden voraussichtliche Ist-Werte auf Basis der Kostenentwicklung zugrunde gelegt. Die Ergebnisse der Nachkalkulation wurden in den Gebührensätzen berücksichtigt.
Herr Hebig, Prokurist der WIBERA AG Berlin, wird an der Ausschusssitzung teilnehmen und die Kalkulation erläutern.
Anlage
Entwurf des Berichtes über die Erstellung der Nachkalkulation für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Zeitz 2015 bis 2017 und der Gebührenkalkulation 2018 bis 2020