Vorlage - VI/STR/65/0645/17
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Gemäß § 25 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz beschließt der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 15.511,04 € für den Erwerb und die Aufstellung einer Skulptur des Künstlers Roland Lindner „Zehn Zeitzer Ziegen“.
Die Finanzierung erfolgt über zweckgebundene Spenden.
Gesetzliche Grundlage: | § 105 KVG LSA
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bereits gefasste Beschlüsse: | -
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aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Für die Aufstellung der Skulptur des Künstlers Roland Lindner „Zehn Zeitzer Ziegen“ wurden in einer privat initiierten Aktion Spenden gesammelt. Nach einer Bürgerbefragung wurde die Skulptur in der Wendischen Straße aufgestellt. Die gesammelten Spenden wurden an den Künstler ausgereicht.
Die Mittel wurden im Haushaltsplan 2017 im Ergebnisplan des FB Soziales Zeitz unter dem Aufwandskonto 28100.527180 veranschlagt.
Die Maßnahme ist jedoch investiv zu verbuchen.
Dementsprechend ist eine Korrektur der Auszahlung vom Ergebnisplan in den Investitionsplan erforderlich.
Die Deckung erfolgt aus zweckgebundenen Spenden.
Finanzielle Auswirkungen (in EURO):
Investitionsnummer: 5511017001
Auszahlungen (Konten 55110.783100 und 55110.069100) 15.511,04 €
Die Deckung erfolgt aus:
Einzahlungen, Spenden (Konto 55110.239120) 15.511,04 €
- Maßnahmebezogene Einnahmen (Spenden): 15.511,04 €