Vorlage - VI/STR/65/0667/17
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Der Stadtrat stimmt der in der Anlage beigefügten Aufgabenstellung für die Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) der Stadt Zeitz zu. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage mindestens 3 Angebote für die Fortschreibung des ISEK einzuholen.
Gesetzliche Grundlage: | § 171 a, b BauGB
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bereits gefasste Beschlüsse: | VI/STR/65/0378/16 Fortschreibung ISEK |
aufzuhebende Beschlüsse: |
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Begründung:
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Definition:
Ein integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) „ist ein gebietsbezogenes Planungs – und Steuerungsinstrument für lokal angepasste Lösungsansätze, und kann insofern keine universell gültigen Patentrezepte bieten. Mit diesem Instrument nehmen Städte und Gemeinden eine aktive und steuernde Rolle ein. Der konkrete Gebietsbezug bietet eine gute Grundlage für die problemorientierte Lösungsentwicklung und fördert die Kommunikation zwischen den beteiligten Akteuren. Das ISEK hat sich in der kommunalen Praxis als effektives Instrument der Städtebauförderung bewährt.“ (Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte in der Städtebauförderung – Eine Arbeitshilfe für Kommunen, herausgegeben vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Berlin, 2016, 2. Auflage)
Stadtumbaumaßnahmen dienen gemäß § 171a Baugesetzbuch (BauGB) dem Wohl der Allgemeinheit. Sie sollen insbesondere dazu beitragen, dass
1. die Siedlungsstruktur den Erfordernissen der Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft sowie den allgemeinen Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimaanpassung angepasst wird,
2. die Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Umwelt verbessert werden,
3. innerstädtische Bereiche gestärkt werden,
4. nicht mehr bedarfsgerechte bauliche Anlagen einer neuen Nutzung zugeführt werden,
5. einer anderen Nutzung nicht zuführbare bauliche Anlagen zurückgebaut werden,
6. brachliegende oder freigelegte Flächen einer nachhaltigen, insbesondere dem Klimaschutz und der Klimaanpassung dienenden städtebaulichen Entwicklung oder einer mit dieser verträglichen Zwischennutzung zugeführt werden,
7. innerstädtische Altbaubestände nachhaltig erhalten werden.
„Die Gemeinde legt das Gebiet, in dem Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen, durch Beschluss als Stadtumbaugebiet fest. Es ist in seinem räumlichen Umfang so festzulegen, dass sich die Maßnahmen zweckmäßig durchführen lassen.
Grundlage für den Beschluss nach Absatz 1 ist ein von der Gemeinde aufzustellendes städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem die Ziele und Maßnahmen (§ 171a Absatz 3) im Stadtumbaugebiet schriftlich darzustellen sind. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.“ (§ 171b BauGB).
Nach mehr als 15 Jahren der Umsetzung von Maßnahmen im Stadtumbau ist es Zeit für eine erneute Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Zeitz aus dem Jahr 2010. Dazu bedarf es einer gründlichen und belastbaren Ausgangsdatenerfassung. Nur so lässt sich einerseits ein verlässliches Monitoring und eine Stärken/ Schwächen Analyse zu den Inhalten und Zielen des bisherigen Stadtentwicklungskonzeptes als auch zum Stand der Durchführung und der bisher nicht erreichten Stadtumbauziele durchführen.
Der Stadtrat Zeitz hat am 8. 9. 2016 beschlossen, den Durchführungszeitraum des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) bis 2025 zu verlängern. Darüber hinaus soll das ISEK 2018 mit Priorität CO2- Reduzierung und Strategie Klimafreundlichkeit fortgeschrieben werden. Der Durchführungszeitraum für die erneute Fortschreibung soll 2025 bis 2035 sein. Nunmehr soll eine Evaluierung des bestehenden ISEK 2010 erfolgen. Die städtebaulichen Konzepte für die einzelnen Fördergebiete sollen überprüft und inhaltlich konkretisiert werden. Ein besonderer Schwerpunkt bei der Fortschreibung des ISEK wird der Umwelt- und Klimaschutz sein. Wichtiger Bestandteil und Voraussetzung für die weitere Förderung vor allem in den Städtebauförderprogrammen ist eine Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht für alle geplanten Maßnahmen.
Eine Wohnungs- Leerstands- Erfassung für die Kernstadt Zeitz wurde zuletzt im Jahr 2006 durchgeführt. Diese diente als Grundlage für die Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Zeitz 2010. Für die Fortschreibung des ISEK wird als gesonderter Auftrag eine aktuelle Leerstandsanalyse durchgeführt. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid von der Investitionsbank Sachsen- Anhalt liegt vor.
Für die Fortschreibung des ISEK wurde ein Förderantrag im Rahmen des Operationellen Programms für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung des Landes Sachsen – Anhalt 2014 bis 2020 in Verbindung mit Stadtumbaumaßnahmen Programmbereich Aufwertung im Programmjahr 2017 gestellt.
Mit Zuwendungsbescheid vom 27. 11. 2017 erfolgte die Bewilligung von Fördermitteln EFRE / Bund / Land und kommunalem Eigenanteil (7.000,00 €) in Höhe von insgesamt 100.000,00 €. Die Fördermittel sollen gemäß Bewilligungsbescheid in den Jahren 2018 und 2019 in Anspruch genommen werden.
Der Entwurf des ISEK wird nach Zustimmung des Stadtrates und der Ausschüsse mit den Bürgern, den Wohnungsunternehmen, Firmen, Unternehmen, Verbänden, Vereine, Schulen, Kindergärten, Interessenvereinigungen und den Trägern öffentlicher Belange im Rahmen umfangreicher Beteiligungsverfahren erörtert.
Danach wird die Endfassung der Fortschreibung des ISEK gefertigt und den Ausschüssen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach der Beschlussfassung durch den Stadtrat wird das ISEK öffentlich bekanntgemacht.
Geplanter zeitlicher Ablaufplan für die Erstellung des ISEK:
2018: 1. Quartal: Beschlussfassung des Stadtrates zur Aufgabenstellung Fortschreibung
des ISEK
2. Quartal: Auswahl eines geeigneten Büros unter Beachtung der vorgeschriebenen
Vergabevorschriften; Auftragsvergabe
Ab Juli Bestandserfassung / Stärken- Schwächenanalyse,
Datenerfassung und Erfolgskontrolle des bestehenden ISEK, Überprüfung bzw.
Definition von Zielen, ; Oktober bis Dezember 2018 Erarbeitung des ersten Entwurfes
des fortgeschriebenen ISEK mit besonderer Priorität der Strategien zur
Klimafreundlichkeit und CO2 Reduktion als Grundlage für die Beteiligung der Bürger,
Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden, Fachbereiche
und Anderer.
2019: 1. Quartal :Vorstellung des Entwurfes im Bauausschuss
März- Juni : Durchführung der Beteiligungen der Öffentlichkeit, Behörden, Träger
öffentlicher Belange, Vereine, Bürgerinitiativen u.a. zum Entwurf des
fortzuschreibenden ISEK ;
August- September : Auswertung der im Beteiligungsverfahren eingegangenen
Hinweise und –Anregungen; Formulierung von Handlungsansätzen und Maßnahmen
der Gebietsentwicklung; Überarbeitung des Entwurfes; Erstellung eines Maßnahmen-
und Finanzierungskonzeptes
Oktober Vorlage der Endfassung des fortgeschriebenen ISEK mit Durchführungs-
zeitraum 2025- 2035
November / Dezember Vorberatung und Beschlussfassung des Stadtrates zur
Endfassung der Fortschreibung des ISEK 2020
2020: Januar 2020 Öffentliche Bekanntmachung des ISEK 2020
Februar 2020: Schlussabrechnung der Fördermittel und Verwendungs-
nachweisführung
Finanzielle Auswirkungen: (in Euro) Haushaltsjahre 2018 / 2019
Einnahmen:
Fördermittel EFRE/ Bund/Land : 93.000,00 €
Eigenanteil Stadt Zeitz 7.000,00 €
Die Einnahmen sind veranschlagt : HH 2018 ff Produktkonto 51100.414108
Ausgaben:
Fortschreibung ISEK 100.000,00 €
Die Ausgaben sind veranschlagt : HH 2018 ff Produktkonto 51100.543112
Anlage:
Aufgabenstellung ISEK
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage Vorlage Aufgabenstellung ISEK (34 KB) |