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Vorlage - VI/STR/75/0707/18  

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Betriebsführer Stadtwerke Zeitz GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
28.02.2018 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
15.03.2018 
38. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/75/0707/18)
Anlagen:
EB Abwasser_Prüfbericht RPA 2016_2

Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2016, die Entlastung des Betriebsleiters und die Behandlung des Jahresgewinns 2016 des Eigenbetriebes Abwas­ser­beseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der je­weils gültigen Fassung) wie folgt:

 

1               Feststellung des Jahresabschlusses 2016

1.1               Bilanzsumme57.468.502,84 EUR

 

1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf:

              - das Anlagevermögen47.365.593,69 EUR

              - das Umlaufvermögen10.101.573,33 EUR

              - den Rechnungsabgrenzungsposten1.335,82 EUR

 

1.1.2              davon entfallen auf der Passivseite auf:

              - das Eigenkapital5.471.125,33 EUR

              - die Sonderposten10.992.117,59 EUR

              - die empfangenen Ertragszuschüsse14.296.846,95 EUR

              - die Rückstellungen2.236.901,20 EUR

              - die Verbindlichkeiten23.331.511,77 EUR

              - den Rechnungsabgrenzungsposten1.140.000,00 EUR

 

1.2              Jahresgewinn330.127,77 EUR

 

1.2.1              Summe der Erträge6.351.312,86 EUR

 

1.2.2   Summe der Aufwendungen6.021.185,09 EUR

 

2 Dem Betriebsleiter wird für das Jahr 2016 Entlastung erteilt.

 

3               Verwendung des Jahresgewinns

              - auf neue Rechnung vorzutragen330.127,77 EUR

 


Begründung:

 

Gemäß § 19 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind Jahresab­schluss und Lagebericht innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres auf­zustellen und gemäß § 142 KVG LSA durch das Rechnungsprüfungsamt zu prüfen.

 

Der Jahresabschluss 2016 wurde vom Betriebsführer des Eigenbetriebes Abwasserbeseiti­gung Zeitz aufgestellt.

Das Rechnungsprüfungsamt bediente sich zur Prüfung des Eigenbetriebes Abwasserbesei­tigung Zeitz eines Wirtschaftsprüfers (§ 142 Abs. 2 KVG LSA) und erteilte aufgrund des Be­schlusses des Betriebsaus­schusses der Stadt Zeitz der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Leipzig, den Auftrag, den Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebes Abwasserbe­seitigung Zeitz zu prüfen.

 

Als Anlage erhalten Sie den Prüfbericht der Ebner Stolz GmbH & Co. KG vom 15.09.2017.

Herr Pfleiderer, Wirtschaftsprüfer der Ebner Stolz GmbH & Co. KG, wird an der Ausschusssitzung teilneh­men und den Prüfbericht erläutern.

 

Nach Einsichtnahme und Analyse des Berichtes der Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Leipzig, zur Prüfung des Jahres­abschlusses zum 31.12.2016 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2016 lehnt sich das Rechnungsprüfungsamt dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in Form des Berichtes, der gleichfalls als Anlage ausgereicht wird, an.

 

 

 


Anlagen:

Prüfbericht vom 15.09.2017 (nur für Betriebsausschussmitglieder)

Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 10.01.2018

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 EB Abwasser_Prüfbericht RPA 2016_2 (1923 KB)