Vorlage - VI/STR/75/0707/18
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Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2016, die Entlastung des Betriebsleiters und die Behandlung des Jahresgewinns 2016 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der jeweils gültigen Fassung) wie folgt:
1 Feststellung des Jahresabschlusses 2016
1.1 Bilanzsumme57.468.502,84 EUR
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf:
- das Anlagevermögen47.365.593,69 EUR
- das Umlaufvermögen10.101.573,33 EUR
- den Rechnungsabgrenzungsposten1.335,82 EUR
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf:
- das Eigenkapital5.471.125,33 EUR
- die Sonderposten10.992.117,59 EUR
- die empfangenen Ertragszuschüsse14.296.846,95 EUR
- die Rückstellungen2.236.901,20 EUR
- die Verbindlichkeiten23.331.511,77 EUR
- den Rechnungsabgrenzungsposten1.140.000,00 EUR
1.2 Jahresgewinn330.127,77 EUR
1.2.1 Summe der Erträge6.351.312,86 EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen6.021.185,09 EUR
2 Dem Betriebsleiter wird für das Jahr 2016 Entlastung erteilt.
3 Verwendung des Jahresgewinns
- auf neue Rechnung vorzutragen330.127,77 EUR
Begründung:
Gemäß § 19 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind Jahresabschluss und Lagebericht innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres aufzustellen und gemäß § 142 KVG LSA durch das Rechnungsprüfungsamt zu prüfen.
Der Jahresabschluss 2016 wurde vom Betriebsführer des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz aufgestellt.
Das Rechnungsprüfungsamt bediente sich zur Prüfung des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz eines Wirtschaftsprüfers (§ 142 Abs. 2 KVG LSA) und erteilte aufgrund des Beschlusses des Betriebsausschusses der Stadt Zeitz der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Leipzig, den Auftrag, den Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz zu prüfen.
Als Anlage erhalten Sie den Prüfbericht der Ebner Stolz GmbH & Co. KG vom 15.09.2017.
Herr Pfleiderer, Wirtschaftsprüfer der Ebner Stolz GmbH & Co. KG, wird an der Ausschusssitzung teilnehmen und den Prüfbericht erläutern.
Nach Einsichtnahme und Analyse des Berichtes der Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Leipzig, zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2016 lehnt sich das Rechnungsprüfungsamt dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in Form des Berichtes, der gleichfalls als Anlage ausgereicht wird, an.
Anlagen:
Prüfbericht vom 15.09.2017 (nur für Betriebsausschussmitglieder)
Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 10.01.2018
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | EB Abwasser_Prüfbericht RPA 2016_2 (1923 KB) |