Vorlage - VI/STR/65/0709/18
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Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 26.04.2018 die Spielplatzkonzeption der Stadt Zeitz und deren Umsetzung.
Gesetzliche Grundlage: | Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen- Anhalt (KVG LSA) § 4 vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in der jeweils gültigen Fassung
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bereits gefasste Beschlüsse: | II/0669/0412/97, III/0706/1912/02, III/0835/2509/03, IV/0141/1003/05, IV/05/65/051
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aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Vor dem Hintergrund, dass die derzeit aktuelle Spielplatzkonzeption der Stadt Zeitz aus dem Jahr 2005 stammt und sich seitdem die stadträumliche Situation stark verändert (Eingemeindung neuer Ortschaften, Rückbau in einzelnen Wohnquartieren) hat und der demografische Wandel weiter fortgeschritten ist, macht sich ein Überarbeiten und Anpassen an die aktuellen Gegebenheiten erforderlich.
Ziel der Konzeption ist es, mit einer möglichst detaillierten Bestandsaufnahme und einer Qualitätsbeurteilung aller öffentlichen Spielplätze konkrete Aussagen zur Qualitätsverbesserung geben zu können und künftige Maßnahmen zur Schaffung hochwertiger, bedarfsgerechter öffentlicher Spielangebote langfristig zu sichern.
Die Umsetzung der in der Spielplatzkonzeption aufgeführten Maßnahmen gehen einher mit folgenden Zielen:
- Verbesserung der Lebensqualität in der Stadt Zeitz und ihren Ortsteilen
- Verbesserung der Spielplätze durch Qualität statt Erhalt aller Spielplätze (Quantität)
- Sinnvolle Verteilung von Spielplätzen in der Stadt
- Wirtschaftlicher Einsatz der vorhanden Mittel unter Berücksichtigung der Folgekosten und Nachhaltigkeit
Die letzte Änderung der Spielplatzkonzeption der Stadt Zeitz wurde durch den Stadtrat am 02.06.2006 (Beschlussnummer IV/05/65/051) beschlossen.
Anlage:
Spielplatzkonzeption 2018
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 2018-02-06 Entwurf Spielplatzkonzeption (12934 KB) | |||
2 | Änderungen zur Spielplatzkonzeption-zu TOP 17 (1708 KB) |