Vorlage - VI/STR/40/0718/18
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Der Oberbürgermeister der Stadt Zeitz informiert die Mitglieder der Ortschaftsräte Kayna, Geußnitz, Theißen und Luckenau sowie die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Soziales, Jugend und Sport über die Personalplanung und -besetzung in den städtischen Kindertageseinrichtungen im Zeitraum vom 01.08.2018 bis 31.07.2019 und die damit verbundenen Personalentscheidungen.
Personalbedarf im Zeitraum vom 01.08.2018 bis 31.07.2019
1. Planung der Betreuungsplätze
Im Zeitraum vom 01.08.2018 bis 31.07.2019 sind in den Kindertageseinrichtungen folgende Kinder zu planen:
Tageseinrichtung | Krippe | Kindergarten | Hort | Gesamt | ||||||||||||
| 5 h | 6 h | 7 h | 8 h | 9 h | 10 h | 5 h | 6 h | 7 h | 8 h | 9 h | 10 h | 2 h | 4 h | 6 h |
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Städt. Kita Kunterbunt Robert-Schumann-Str.1 | 0 | 2 | 0 | 15 | 2 | 1 | 3 | 3 | 6 | 33 | 13 | 8 | 1 | 81 | 7 | 176 |
Städt. ITE Montessori-KH Martin-Planer-Str.37 | 3 | 0 | 3 | 27 | 0 | 6 | 13 | 1 | 3 | 41 | 9 | 17 | 0 | 45 | 2 | 170 |
Städt. ITE Kinderträume Albrechtstr. 31 | 2 | 0 | 3 | 23 | 4 | 2 | 9 | 2 | 5 | 43 | 13 | 18 | 0 | 0 | 0 | 124 |
Städt. Kita Musikus Auf dem Schlagstück 11 a | 1 | 1 | 2 | 18 | 3 | 4 | 9 | 3 | 5 | 20 | 15 | 14 | 0 | 31 | 52 | 178 |
Städt. Kita Völkerfreundschaft Belgrader Str. 12 a | 0 | 1 | 2 | 15 | 1 | 1 | 2 | 6 | 3 | 20 | 7 | 9 | 0 | 0 | 0 | 67 |
Städt. ITE Regenbogen Gertrudstraße 2 | 1 | 0 | 3 | 14 | 3 | 5 | 9 | 1 | 5 | 18 | 8 | 18 | 0 | 0 | 0 | 85 |
Städt. ITE Kleine Strolche Hort Bummi Geschw.-Scholl-Str. 8c | 4 | 0 | 2 | 15 | 2 | 2 | 3 | 2 | 5 | 12 | 12 | 14 | 0 | 54 | 9 | 136 |
Städt. Kita Wasserflöhe Zeppelinstr. 4 | 6 | 0 | 1 | 12 | 3 | 0 | 6 | 5 | 3 | 20 | 5 | 5 | 0 | 0 | 0 | 66 |
Hort Am Schwanenteich Am Schwanenteich 3 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 80 | 18 | 98 |
Städt. Kita Schnauderbienchen Pfalzstraße 1 OT Kayna | 0 | 1 | 3 | 8 | 0 | 2 | 6 | 1 | 3 | 16 | 3 | 4 | 1 | 47 | 0 | 95 |
Städt. Kita Kleine Entdecker Rödener Weg 10 OT Geußnitz | 1 | 0 | 1 | 7 | 3 | 1 | 4 | 0 | 2 | 7 | 2 | 4 | 0 | 0 | 0 | 32 |
Städt. Kita Kleine Maulwürfe Park 6 OT Theißen | 2 | 0 | 4 | 13 | 1 | 0 | 0 | 0 | 8 | 20 | 3 | 5 | 2 | 39 | 6 | 103 |
Städt. Kita Kleine Wald-Spatzen Siedlung 13 OT Luckenau | 3 | 1 | 2 | 6 | 1 | 0 | 5 | 2 | 3 | 5 | 2 | 2 | 0 | 0 | 0 | 32 |
Gesamt: | 23 | 6 | 26 | 173 | 23 | 24 | 69 | 26 | 51 | 255 | 92 | 118 | 5 | 377 | 94 | 1.362 |
275 | 611 | 476 | 1.362 | |||||||||||||
Diese Zahlen beruhen auf
- den bereits abgeschlossenen Betreuungsverträgen und
- den bekannten Voranmeldungen.
2. Berechnung des Personalbedarfs
2.1. Mindestpersonalschlüssel gemäß § 21 KiFöG:
Gemäß § 21 Abs. 1 KiFöG muss die Betreuung, Bildung, Erziehung und Förderung der Kinder in den Tageseinrichtungen durch eine ausreichende Zahl geeigneter pädagogischer Fachkräfte gewährleistet sein.
Der Mindestpersonalschlüssel beträgt entsprechend Abs. 2
a) für Kinder unter 3 Jahren 0,18 Arbeitsstunden einer pädagogischen Fachkraft
b) für Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht 0,08 Arbeitsstunden einer pädagogischen Fachkraft
c) für jedes Schulkind 0,05 Arbeitsstunden einer pädagogischen Fachkraft
Bezugsgrößen für die Mindestpersonalschlüssel sind die jährliche Summe der vereinbarten Betreuungsstunden sowie die vergüteten Jahresarbeitsstunden der pädagogischen Fachkräfte.
Kinder mit Behinderungen haben gemäß § 8 KiFöG einen Anspruch, gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen gefördert und betreut zu werden. Je nach Art der Behinderung ist ein zusätzlicher Bedarf an Förderung zu decken. Art und Umfang dieses Bedarfes ist in Leistungsvereinbarungen gemäß § 75 Abs. 3 SGB XII festgeschrieben. Entsprechend dieser Leistungsvereinbarungen beträgt der Personalschlüssel für jedes anerkannt behinderte Kind für den sich aus § 53 SGB XII ergebenden Mehrbedarfs:
a) Kinder unter 3 JahrenMehrbedarf = 2,000 h/d
b) Kinder von 3 Jahren bis zur SchulpflichtMehrbedarf = 2,024 h/d
c) SchulkinderMehrbedarf = 1,600 h/d
2.2. Erfüllung des Qualitätsanspruchs entsprechend dem Qualitätshandbuch für die Kindertageseinrichtungen im Burgenlandkreis:
Gemäß § 5 Abs. 3 KiFöG LSA hat jede Tageseinrichtung im Land Sachsen-Anhalt mit einem durch den Träger frei zu wählenden Qualitätsmanagementsystem zu arbeiten. Dieser gesetzliche Auftrag wurde bei den 44 vielfältig aufgestellten kommunalen und freien Trägern im Burgenlandkreis in unterschiedlicher Quantität und Qualität umgesetzt. Dies war der Grund, warum sich der Burgenlandkreis 2015 für die Erarbeitung eines Qualitätshandbuches für Kindertageseinrichtungen entschieden und diese Aufgabe seit 2016 in einem weitreichendem Beteiligungsprozess umgesetzt hat. Seit dem 27.11.2017 ist jede Kindertageseinrichtung im Burgenlandkreis im Besitz des Qualitätshandbuches. In diesem Qualitätshandbuch werden viele Kriterien guter Qualität beschrieben.
Es richtet sich an
- das Jugendamt,
- die Einrichtungsträger,
- die Leitungen und
- die Fachkräfte.
Das QM-Handbuch setzt Leitlinien und bietet Orientierung an.
Qualität erfordert insbesondere den Einsatz von Personal, Raum und Zeit. Die fehlenden bzw. zur Verfügung stehenden Ressourcen wirken sich auf die Prozess- und somit auf die Gesamtqualität der Betreuung, Bildung und Erziehung aus.
Aus diesem Grund muss der Träger ausreichend qualifiziertes Fachpersonal einplanen und seine Personalbedarfsplanung regelmäßig aktualisieren. Dabei werden erhöhte Personalbedarfe zusätzlich zum Mindestpersonalschlüssel berücksichtigt.[1]
Zusätzliche Personalbedarfe ergeben sich aus…
2.2.1. Leitungsstunden:
Gemäß § 22 Abs. 1 KiFöG ist für jede Tageseinrichtung eine besonders geeignete pädagogische Fachkraft als Leitungsperson einzusetzen. Sie ist für diese Tätigkeit in angemessenen Umfang vom Träger der Tageseinrichtung von der Betreuung freizustellen.
Der Umfang der Freistellung ist damit gesetzlich nicht näher definiert. Bei der Formulierung „angemessen“ handelt es sich vielmehr um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der näheren Auslegung bedarf.
Die Leitung einer Einrichtung nimmt eine Schlüsselposition zwischen dem Träger, dem pädagogischen Team, den Kindern und ihren Familien ein. Der angemessene Umfang der Freistellung von Leitungen wird anhand eines Leistungs- und Aufgabenprofils gemeinsam mit Leitung und Träger ermittelt.[2]
Entsprechend aktuellen Stellenausschreibungen ergibt sich folgendes Leistungs- und Aufgabenprofil:
Hauptaufgaben
Die Leitung trägt die Verantwortung für das Geschehen in der Einrichtung. Sie stellt insbesondere sicher, dass die Einrichtung die Anforderungen des Gesundheits-, Brand- und Unfallschutzes erfüllt. Sie führt die Aufsicht über die pädagogischen Fachkräfte, die technischen Mitarbeiter und die zu betreuenden Kinder. Sie hat dafür Sorge zu tragen, dass jedes Kind altersgerecht und entwicklungsspezifisch betreut, gebildet, erzogen und gefördert wird, gibt die Arbeitsschwerpunkte vor und kontrolliert deren Einhaltung.
Zu den Einzelaufqaben gehören u. a.:
Die Leitung
- befähigt die Erzieher so, dass sie die Verantwortung und Sorge für die Person des Kindes tragen, die Gesamtentwicklung des Kindes altersgerecht fördern, durch allgemeine und erzieherische Hilfen und Bildungsangebote die körperliche, geistige und seelische Entwicklung anregen, seine Gemeinschaftsfähigkeit fördern und Benachteiligungen ausgleichen können,
- trägt dafür Sorge, dass die Inklusion gefördert und auf diese Weise die Chancengleichheit aller Kinder verbessert wird,
- schafft Betreuungs- und Förderangebote, die sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren,
- koordiniert Angebote, die die Erziehung in der Familie ergänzen und unterstützen und den Kindern Erfahrungen über den Familienrahmen hinaus verschaffen,
- entwickelt gemeinsam mit den pädagogischen Fachkräften eine Bildungsarbeit, die die natürliche Neugier der Kinder unterstützt, Bildungsprozesse herausfordert, Themen der Kinder aufgreift und erweitert,
- gestaltet gemeinsam mit den pädagogischen Fachkräften eine am Entwicklungsstand der Kinder orientierte Zusammenarbeit mit der Schule,
- erarbeitet gemeinsam mit dem Team die Konzeption für die Einrichtung und achtet auf deren Umsetzung,
- nimmt die Dienstaufsicht wahr,
- organisiert Fort- und Weiterbildungen,
- leitet Erzieher für den wirtschaftlichen Umgang mit allen Materialien einschl. Energie, Wasser, Heizung an,
- legt Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit für das laufende Jahr fest,
- informiert über neue Entwicklungstendenzen,
- erstellt Rahmenpläne im Team und bereitet Teambesprechungen vor,
- kontrolliert die Umsetzung des Bildungsprogramms „Bildung: elementar - Bildung von Anfang an"
- sorgt für die Weiterentwicklung von Materialien unter Beachtung der Bedürfnisse der Kinder und der Umwelt
- arbeitet mit dem Träger, Eltern, Behörden, Institutionen zusammen
- führt Elternabende, Elterngespräche, Elternversammlungen durch
- erstellt Statistiken und
- berechnet monatlich die Kostenbeiträge.
Pro Kind werden einer Leiterin 12,5 Minuten angerechnet.
Leiterinnen mehrerer Kita-Standorte sind vollumfänglich von der Betreuung freizustellen.
Ermittlung der Leitungsstunden:
Kita | Gesamtkinderzahl | Leitungsstunden |
Kunterbunt | 176 | 37 |
Montessori | 170 | 35 |
Kinderträume | 124 | 26 |
Musikus | 178 | 37 |
Völkerfreundschaft | 67 | 24 |
Regenbogen | 85 | 18 |
Kleine Strolche/Bummi | 136 | 40 |
Wasserflöhe | 66 | 14 |
Hort Am Schwanenteich | 98 | 16 |
Schnauderbienchen | 95 | 24
|
Kleine Entdecker | 32 | 16 |
Kleine Maulwürfe | 103 | 24 |
Kleine Wald-Spatzen | 32 | 16 |
Gesamt: | 1.362 | 326 |
Hinweis:
- Seit dem 01.08.2013 ist Frau Knoll als Gesamtleiterin der ITE Kleine Strolche und der TE Bummi eingesetzt.
- Seit dem 01.08.2013 ist Frau Scholz als Gesamtleiterin der TE Kleine Maulwürfe und der TE Kleine Wald-Spatzen eingesetzt.
- Seit dem 01.08.2015 ist Frau Radfelder als Gesamtleiterin der TE Schnauder-bienchen und der TE Kleine Entdecker eingesetzt.
- Seit dem 01.10.2015 ist Frau Warnicke als Gesamtleiterin der TE Völkerfreundschaft und des Hortes Am Schwanenteich eingesetzt.
Vorteil dieser Maßnahmen ist eine effektivere Personalplanung zur Sicherung des Dienstbetriebes in den Kindertageseinrichtungen.
2.2.2. Einplanung von Wegezeiten:
In den Kindertageseinrichtungen mit Hortbetreuung sind für das Bringen und Holen der Kinder vom Hort zur Grundschule und zurück Wegezeiten zu planen.
2.2.3. Ausfallzeiten:
Der Träger plant ausreichend qualifiziertes Fachpersonal ein. Erhöhte Personalbedarfe sind zusätzlich zum Mindestpersonalschlüssel zu berücksichtigen.
Erhöhte Personalbedarfe entstehen durch…
a) Öffnungs- und Schließzeiten:
Jede Kita orientiert ihre Öffnungs- und Schließzeiten an den Bedürfnissen der Kinder, der Eltern und des Personals.
Die Einrichtungen der Stadt Zeitz dürfen in der Zeit von 05:30 Uhr bis 18:00 Uhr bzw. bis 19:00 Uhr (Kleine Strolche) öffnen. Sie haben somit durchschnittlich 12,5 h täglich geöffnet.
Der Mindestpersonalschlüssel nach § 21 KiFöG bezieht sich aber nur auf den gesetzlichen Ganztagsanspruch von 10 Stunden.
Somit ist für die zusätzlichen 2,5 Stunden täglich Personal einzuplanen.[3]
a) Urlaub- und Krankheit
Jede Fachkraft hat im Kalenderjahr einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen (6 Wochen).
Gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 8.11.2013 werden alle Kindertageseinrichtungen grundsätzlich zwischen Weihnachten und Neujahr, in den Sommerferien des Landes Sachsen-Anhalts für zwei Wochen und an den Brückentagen zur Durchführung von Betriebsferien geschlossen. In dieser Zeit kann den pädagogischen Fachkräften zusammenhängend ca. drei Wochen Urlaub gewährt werden. Der verbleibende Urlaubsanspruch von 3 Wochen ist während des laufenden Betriebes der Tageseinrichtung zu gewähren.
Aus diesem Grund beinhaltet die Vorlage die Gewährung einer Urlaubsreserve von
15 Arbeitstagen.
Im Jahr 2017 lag der durchschnittliche Ausfall einer pädagogischen Fachkraft durch Krankheit bei 21 Tagen. Dieser hohe Durchschnittswert resultiert aus einigen Langzeitausfällen. Diese Mitarbeiter wurden zwischenzeitlich durch Einstellung ersetzt.
In der aktuellen Planung werden 10 Arbeitstage pro Fachkraft im Jahr berücksichtigt.[4]
b) Zusammenarbeit mit Eltern
Für die Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung der jährlichen Entwicklungsgespräche, der Elternversammlungen, der weiteren Beratungsgespräche und anderen Formen der Zusammenarbeit mit Eltern, steht der pädagogischen Fachkraft eine festgelegte Mindestzeit zur Verfügung.
- für die Vor- und Nachbereitung /
jährliche Entwicklungsgespräche 4 Stunden pro Kind im Jahr
- für die Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung
von Elternversammlungen 8 Stunden pro Fachkraft im Jahr[5]
c) Teamberatungen
Teamberatungen finden regelmäßig, mindestens einmal im Monat zur Bearbeitung pädagogischer Themen, Themen des QM-Prozesses und organisatorischen Absprachen
statt.
Hierfür stehen jeder pädagogischen Fachkraft 2 Stunden pro Monat zur Verfügung.[6]
d) Qualifizierung
Der Träger ermöglicht dem Team verschiedene Formen der Qualifizierungen. Ein Mindestmaß an Fort- und Weiterbildung wird vom Träger festgelegt.
Für jede pädagogische Fachkraft wird 1 Fortbildungstag im Jahr festgelegt
8 Stunden pro pädagogische
Fachkraft im Jahr[7]
e) Mentorentätigkeit:
Die Ausbildung zur Erzieherin ist über zwei Jahre eine vollzeitschulische theoretische Ausbildung mit anschließender fachpraktischer Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Dieser fachpraktischen Ausbildung stehen die Teams in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Zeitz sehr aufgeschlossen gegenüber. Es bedarf aber dennoch einer sehr intensiven Betreuung, Anleitung und Begleitung der Praktikanten/-innen.
Jeder pädagogischen Fachkraft, die als Mentorin tätig ist, sollte daher eine angemessene Zeit für fachliche Anleitung und Reflexion zur Verfügung stehen.
Hier ist mindestens 1 Stunde pro Mentorin in der Woche anzusetzen.[8]
f) Stunden Fachkraft für Sprache und Integration
Von März 2011 bis Dezember 2015 nahmen die Integrativen Tageseinrichtungen Montessori-Kinderhaus und Kinderträume an der Bundesinitiative „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ teil.
Seit dem 01.01.2016 wurde diese Initiative ersetzt durch das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist.“ Mit Bescheid vom 08.02.2017 wurde der Bewilligungszeitraum für beide Einrichtungen vorerst bis zum 31.07.2018 verlängert und die Fortführung des Programms bis 31.12.2019 in Aussicht gestellt.
Mit Bescheid vom 22.02.2017 wurde auch der ITE Musikus eine Förderung im Rahmen der
2. Antragswelle des Programms bewilligt.
Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ hat zum Ziel, das sprachliche Bildungsangebot in den teilnehmenden Einrichtungen systematisch weiter zu entwickeln. Für die Gestaltung der Lern- und Bildungsprozesse in Kindertageseinrichtungen ist es wichtig, dass sich alle Kinder und ihre Familien unabhängig von ihrer Herkunft und ihrer Lebenssituation wahrgenommen und akzeptiert fühlen. Dazu bedarf es einer Kommunikationskultur, die soziale, kulturelle und sprachliche Vielfalt wertschätzt, an der Lebenswelt der Kinder und Familien ansetzt und die Teilhabe aller unterstützt. Im Rahmen dieses Programmes wird eine zusätzliche Fachkraft mit 20 Wochenstunden gefördert.
3. Personalbedarf und Personalbestand (Anlagen 1)
Entsprechend des Pkt. 2 ergibt sich in den Tageseinrichtungen der Stadt Zeitz ein Personalbedarf von 323.939 Jahresarbeitsstunden.
Diesem steht zum 01.08.2018 ein Personalbestand von 283.706 Jahresarbeitsstunden gegenüber, welcher sich um weitere 4.212 Jahresarbeitsstunden reduziert, da einige Fachkräfte aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen die Absenkung ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit beantragt haben.
Zusammensetzung der Jahresarbeitsstunden:
| JBh |
Kikri | 101.275 |
Kiga | 102.045 |
Hort |
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schultags | 20.300 |
in den Ferien | 6.188 |
integrativer Mehrbedarf | 22.358 |
Leitung | 16.976 |
Wegezeiten | 2.145 |
Öffnungszeiten | 6.760 |
Ausfallzeiten |
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Urlaub | 17.856 |
Krankheit | 11.904 |
Zeiten für… |
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Entwicklungsgespräche | 5.448 |
Elternversammlungen | 1.416 |
Teamberatung | 4.248 |
Fortbildung | 1.133 |
Mentoring | 768 |
Sprache | 3.120 |
Jahresgesamtpersonalbedarf: | 323.939 |
Personalbestand: | 283.706 |
verringert sich durch… |
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Arbeitszeitreduzierung | -4.212 |
Fehlbedarf: | 44.445 |
erhöht sich durch… |
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Arbeitszeiterhöhung | 29.052 |
Es verbleibt ein auszugleichender Fehlbedarf in Höhe von … | -15.393 |
4. Ausgleich Fehlbedarf
Der Fehlbedarf von 44.445 Jahresarbeitsstunden ist auszugleichen:
4.1. Ausgleich durch befristete Erhöhung der im Grundarbeitsvertrag vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit der pädagogischen Fachkräfte:
Über die Leiterinnen der Tageseinrichtungen wurde abgefragt, welche Fachkraft ihre vereinbarte Grundarbeitszeit befristet bis zum 31.07.2019 erhöhen möchte.
Im Ergebnis dieser Abfrage können 29.052 Jahresarbeitsstunden Personalfehlbestand ausgeglichen werden.
4.2. Ausgleich durch Neueinstellungen:
Der verbleibende Personalbedarf in Höhe von 15.393 Jahresarbeitsstunden soll durch
6 unbefristete und 3 befristete Neueinstellungen ausgeglichen werden.
Aktuell befinden sich drei Fachkräfte in Elternzeit. Diese Stellen sollen zunächst befristet besetzt werden. Mit der nachfolgenden Planung für das Schuljahr 2019/2020 wird entschieden, ob ein unbefristetes Arbeitsverhältnis möglich ist.
Die 9 Stellen sind öffentlich auszuschrieben.
nachrichtlich:
Im Schuljahr 2017/2018 scheiden 7 Fachkräfte durch Renteneintritt aus und im Schuljahr 2018/2019 voraussichtlich weitere 6.
- Landesmodellprojekt „Ausbildung zur Fachkraft für Kindertages-einrichtungen“
Die Stadt Zeitz beteiligt sich seit dem 01.08.2015 am Landesmodellprojekt „Ausbildung zur Fachkraft von Kindertageseinrichtungen“. Hierbei handelt es sich um eine praxisintegrierte Ausbildung mit dem Ziel, die TeilnehmerInnen zu befähigen, die im Kinderförderungsgesetz festgeschriebenen Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsaufgaben zu übernehmen und in den Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt als pädagogische Fachkraft selbständig und eigenverantwortlich tätig sein zu können. Die Auszubildenden müssen hierbei 2.520 Unterrichtsstunden an der Berufsfachschule und 2.400 Zeitstunden praktische Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung absolvieren.
Die Stadt Zeitz beschäftigt seit dem 01.08.2015 einen Absolventen in der TE Kleine Maulwürfe und im Hort Nonnewitz und seit dem 01.08.2016 eine zweite Absolventin in der ITE Musikus.
Der erste Absolvent schließt in diesem Jahr seine Ausbildung erfolgreich ab. Er hat sich in der Zeit der Ausbildung sehr bewährt, ist in das Team hinein gewachsen und ist sehr engagiert.
Aus diesem Grund ist beabsichtigt, ihn in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Zeitz zu übernehmen.
- Gegenüberstellung Personalbestand am 31.07.2018 ./. Personalbestand zum 01.08.2018
Am 31.07.2018 arbeiten 176 Fachkräfte mit insgesamt 6.120,5 Stunden / Woche in den Kitas.
Ab dem 01.08.2018 sollen 177 Fachkräfte mit insgesamt 6.177,0 Stunden / Woche in den Kitas beschäftigt werden.
D.h.: Trotz Verdopplung der über den Mindestpersonalschlüssel zusätzlich zur Verfügung gestellten Arbeitszeiten besteht lediglich ein Personalmehrbedarf von 56,5 Stunden / Woche.
- Freiwilliges Soziales Jahr
Bereits seit dem Schuljahr 2007/2008 stellt die Stadt Zeitz in einer ihrer Kindertageseinrichtungen einen Einsatzort für eine Freiwillige / eine Freiwilligen im Sozialen Jahr zur Verfügung.
Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres ist der
Internationale Bund
IB Mitte gGmbH für Bildung und soziale Dienste
Niederlassung Sachsen-Anhalt
Jugendhilfe- und Bildungsverbund Halle/Burgenlandkreis
Friedrich-Nietzsche-Straße 1
06618 Naumburg.
Die Hilfstätigkeit der Freiwilligen erstreckt sich auf die Unterstützung der Fachkräfte in der Einsatzstelle. Das FSJ dauert 12 Monate und beinhaltet 25 Bildungsseminartage. Die Finanzierung erfolgt anteilig aus Fördermitteln des Landes Sachsen-Anhalt und des Europäischen Sozialfonds.
Je Freiwilligen und Monat zahlte die Stadt Zeitz im Schuljahr 2017/2018 an den Träger 249,90 €.
- Neubesetzung von Leiterinnenstellen
Zum 30.09.2018 tritt die Leiterin der Kita Kunterbunt ihren Ruhestand an. Diese Stelle wurde im Dezember 2017 intern zur Besetzung ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens erfolgte die Auswahl einer besonders geeigneten Fachkraft.
[1] S 4.2 QM-Handbuch BLK
[2] S 5.1 QM-Handbuch BLK
[3] S 1.4 QM-Handbuch BLK
[4] S 4.2 QM-Handbuch BLK
[5] S 5.3 QM-Handbuch BLK
[6] S 5.4 QM-Handbuch BLK
[7] S 5.5 QM-Handbuch BLK
[8] S 5.6 QM-Handbuch BLK