Vorlage - VI/STR/STR/0748/18
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Der Stadtrat bestätigt das Ansinnen der Fraktion B90/Die Grünen/FDP, die Sonja-und-Helene-Sutter-Stiftung in die Tabelle der Stiftungen im „Goldenen Buch“ der Stadt Zeitz einzutragen.
Gesetzliche Grundlage: | KVG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | Keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | Keine |
Begründung:
Die Stiftung wurde von Frau Sonja Sutter am 9.September 2016 errichtet. Am 06.10.2016 vom Landesverwaltungsamt als rechtsfähig anerkannt und in das Stiftungsverzeichnis eingetragen.
Die Stiftung hat ihren Sitz in Zeitz. Der Stiftungsvorstand besteht aus 4 Mitgliedern. Frau Sonja Sutter ist die Vorsitzende des Gremiums.
Die Stiftung hat nach dem Willen der Stifterin folgenden Zweck: die gemeinnützige, selbstlose Förderung des öffentlichen Gesundheitswesen und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die mildtätige, selbstlose Förderung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Der Stiftungszweck soll u. a. verwirklicht werden durch finanzielle und materielle Zuwendungen an schwerbehinderte oder hilfsbedürftige Menschen, die an der Parkinson-Krankheit oder Krebs erkrankt sind; oder durch Zuwendungen an gemeinnützige oder mildtätige Körperschaften, die u. a. dem genannten Personenkreis helfen.
Anträge auf Unterstützung kann praktisch von jedermann gestellt werden, Privatpersonen ebenso wie Institutionen oder Behindertenverbände.
Über die Vergabe von Zuwendungen entscheidet der Stiftungsvorstand.
2017 konnte in Zusammenarbeit mit dem Klinikum Zeitz die Einrichtung einer Beratungsstelle für krebskranke Menschen finanziell unterstützt werden (2.000 Euro).
Für 2018 ist ein Projekt mit dem Zeitzer Klinikum in Planung, das Menschen zugute kommen soll, die an Parkinson leiden.
Im Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport (TOP 9) am 15.01.2018 wurde über das Anliegen informiert, die Sonja-und-Helene-Sutter-Stiftung in die Tabelle der Zeitzer Stiftungen im Goldenen Buch der Stadt Zeitz einzutragen.
Gemäß § 3, Absatz 1 der Ehrungssatzung der Stadt Zeitz besteht die Möglichkeit, dass sich Stifter in das „Goldene Buch“ der Stadt Zeitz eintragen. Die Fraktion B90/ Die Grünen/ FDP beantragt, die Stiftung in die Stiftungstabelle des „Goldenen Buches“ einzutragen.