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Vorlage - VI/STR/75/0759/18  

Betreff: Wirtschaftsplan 2019 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Betriebsführer Stadtwerke Zeitz GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
26.06.2018 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
Anlagen:
2018-06-26_WP 2019_Arbeitsstand 12 Juni 2018_01

 

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2019 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseiti­gung Zeitz in der Fassung vom 12.06.2018 wie folgt:

 

1.

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wird im Erfolgsplan festgesetzt:

 

in den Erträgen auf

6.419.399 EUR

 

in den Aufwendungen auf

6.102.740 EUR

 

im Jahresgewinn (+) auf

316.659 EUR

 

im Jahresverlust (-) auf

0 EUR

 

 

 

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wird im Vermögensplan festgesetzt:

 

in den Einnahmen auf

7.525.384 EUR

 

in den Ausgaben auf

7.525.384 EUR

 

 

 

2.

Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2019 festgesetzt:

 

für die Investitionen auf

2.769.305 EUR

 

 

 

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,

 

wird festgesetzt auf

946.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

wird festgesetzt auf

2.694.834 EUR

 


Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz unterliegt den Vorschriften des Eigenbetriebs­gesetzes.

Das Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebes entspricht dem Haushaltsjahr der Stadt Zeitz. Für jedes Haushaltsjahr ist ein Wirtschaftsplan aufzustellen, welcher dem Haushaltsplan der Stadt Zeitz beizufügen ist.

 

Mit den Sitzungsunterlagen wird der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2019 in der Fassung vom 12.06.2018 ausgereicht.

 

Die im Erfolgsplan geplanten Umsatzerlöse basieren auf der Grundlage der für den Kalkula­tionszeitraum 2018 bis 2020 erstellten Gebührenkalkulation unter Einbeziehung der Ergeb­nisse der Nachkalkulation für den abgelaufenen Kalkulationszeitraum 2015 bis 2017.

 

Für das Wirtschaftsplanjahr 2019 ist zur Finanzierung der geplanten Investitionen
(ca. 5.979 TEUR) eine Kreditaufnahme von ca. 2.769 TEUR erforderlich. Der verbleibende Finanzie­rungsbedarf für die Investitionen wird durch Beiträge und Zuschüsse gedeckt.

 

Kurzfristige Liquiditätsengpässe können über variable Kassenkredite abgesichert werden.

 

Der Betriebsausschuss wird gebeten, den variablen Kassenkredit in Höhe von 946 TEUR (entsprechend KVG LSA = 20 % der Umsatzerlöse) für das Jahr 2019 zu bestätigen.

 

Herr Hebig, Prokurist der WIBERA AG Berlin, wird an der Aus­schusssitzung teilnehmen und den Wirtschaftsplan erläutern.


Anlage:

Entwurf des Wirtschaftsplanes 2019 vom 12.06.2018

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-06-26_WP 2019_Arbeitsstand 12 Juni 2018_01 (1053 KB)