Vorlage - IV/GTH/040/0039/06
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Der Gemeinderat der Gemeinde Theißen beschließt in seiner Sitzung am 29.06.2006:
1. die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.300,00 € in der Haushaltsstelle 01.5700.5200 Freibad / Geräte, Ausstattung, Ausrüstung.
2. Die Mittel hierfür sollen aus der Rücklage entnommen werden.
Gesetzliche Grundlage: § 44 Abs. 2 Pkt. 4 i.V.m. § 97 der Gemeindeordnung
für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA)
Begründung:
Bei der Haushaltsplanung 2006 wurden in der Haushaltsstelle 01.5700.5200 – Freibad / Geräte, Ausstattung, Ausrüstung 1.700,00 € eingestellt. Mit Beginn der Badesaison fiel eine Umwälz- pumpe aus, war zur Einstellung des Badebetriebes führte. Eine umgehende Reparatur ist erforderlich. Die noch vorhandenen Mittel in der Haushaltsstelle 01.5700.5200 (828,15 €) reichen nicht aus und werden für die Anschaffung bzw. die Erhaltung und Reparatur der vorhandenen Geräte benötigt. Die notwendigen Mittel in Höhe von 1.300,00 € für die Reparatur der Umwälzpumpe sollen aus der Rücklage entnommen werden.