Vorlage - VI/STR/65/0785/18
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Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung/ Erweiterung der Beleuchtung der Leipziger Straße in Zangenberg mit der Abschnittsbildung vom Abzweig Leipziger Straße 7b bis Einmündung Floßgrabenstraße in der Gemarkung Zangenberg.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Beleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Teil der Leipziger Straße als Anliegerstraße klassifiziert.
Gesetzliche Grundlage: | § 6 des Kommunalabgabengesetzes Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) i.V.m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie §§ 1a, 3 und 4 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz in der jeweils zur Beschlussfassung geltenden Fassung
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bereits gefasste Beschlüsse: | Keine
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aufzuhebende Beschlüsse: | Keine
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Begründung:
Die Baumaßnahme erstreckt sich über den Abzweig von der Leipziger Straße (Zuwegung zu den Grundstücken Leipziger Straße 7b, 7c, 7d und 7a) bis Ende Flurstück 7/5 der Flur 3 in der Gemarkung Zangenberg. Deshalb ist eine Abschnittsbildung vorzunehmen.
Da nur die Straßenbeleuchtung erneuert/erweitert wurde, ist eine Aufwandsspaltung erforderlich.
Im Zuge der Netzentflechtung und aufgrund des Alters der Freileitungsmasten hat der örtliche Energieversorger Stadtwerke Zeitz GmbH und sein Netzbetreiber REDINET Burgenland GmbH im Jahr 2015 begonnen neue Erdkabel zu verlegen. Nach Abschluss der Arbeiten wurden die Freileitungsmasten zurückgebaut. Somit würde auch die Straßenbeleuchtung außer Betrieb gehen und die Verkehrssicherungspflicht nicht mehr gewährleistet sein.
Aufgrund dessen wurden in diesem Bereich vier neue LED-Leuchten errichtet.
Vor Beginn der Maßnahme befanden sich in diesem Bereich zwei alte Freileitungsmasten mit Leuchten des örtlichen Energieversorgers auf privaten Grundstücken.
Die Anwohner wurden von der REDINET Burgenland GmbH über den Rückbau informiert.
Die Baumaßnahme ist gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz beitragspflichtig.
Da der Teil der Leipziger Straße als Anliegerstraße zu klassifizieren ist, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach 4 Abs. 4 Nr. 1 der Straßenausbaubeitragssatzung.
Abschnittsanfang: Flurstück 7/2 der Flur 3, nördlich (Gemarkung Zangenberg),
Abschnittsende: Flurstück 7/5 der Flur 3, nördlich (Gemarkung Zangenberg)
Baubeginn: Juli 2015
Fertigstellung: Dezember 2016
Finanzielle Auswirkungen (in EURO)
Ausgaben:
1. Kosten der zu be- 2. Jährliche Folge- 3. Maßnahmebezo-
schließenden Maß- kosten: gene Einnahmen:
nahme:
16.714,35 € -- Anteil der Beitragspflichtigen:
11.700,04 €
(Anliegerstraße = 70 %
von 16.714,35 €)
Anlage:
Lageplan
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Lageplan Zangenberg (667 KB) |