Vorlage - VI/STR/40/0813/18
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Gemäß § 25 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz beschließt der Stadtrat eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 106.047,89 € für die Erstattung der für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen der Freien Träger in der Stadt Zeitz notwendigen Kosten im Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018.
Die Finanzierung erfolgt über Mehreinnahmen aus den Landes- und Kreiszuweisungen für die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen gemäß der §§ 11, 12 und 12 a KiFöG LSA.
Gesetzliche Grundlage: | § 105 KVG LSA § 25 Hauptsatzung Stadt Zeitz |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Die Aufstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 erfolgte bereits im Zeitraum 15.05.2017 – 09.06.2017.
Die Freien Träger der Kindertageseinrichtungen in Zeitz wurden aufgefordert, ihre Mittel für das Haushaltsjahr 2018 anzumelden. Die Planansätze wurden soweit möglich berechnet bzw. sorgfältig geschätzt.
Die Vereinbarungen über die Erstattung der für den Betrieb der Kitas in freier Trägerschaft notwendigen Kosten im Haushaltsjahr 2018 wurden erst im November 2018 abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt wurde ersichtlich, dass vor allem die veranschlagten Personalkosten aufgrund einer gestiegenen Kinderzahl aber auch aufgrund der zu planenden Tariferhöhungen nicht ausreichen würden.
Eine Korrektur des Planansatzes war zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht mehr möglich.
Mit der Kleinen Novelle des Kinderförderungsgesetzes zum 01.01.2018, die am 27.12.2017 in der Stadtverwaltung vorlag, hat der Landesgesetzgeber die Pauschalen zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung erhöht. Hierdurch konnten auf dem Produktkonto 36510.414200 Landes- und Kreiszuweisungen Mehreinnahmen erzielt werden.
Diese Zuweisungen sind für die Förderung und Betreuung der Kinder in Tageseinrichtungen einzusetzen. Die erhöhten Zuweisungsbeträge sind für die Tariferhöhungen und die gestiegenen Betreuungsbedarfe einzusetzen. Damit können die erhöhten Auszahlungen auf dem Produktkonto 36510.545800 gedeckt werden.
Finanzielle Auswirkungen (in EURO)
Auszahlungen
(Konto 36510.545800)106.047,89 €
Die Deckung erfolgt aus:
Einzahlungen, Landes- und Kreiszuweisung
(Konto 36510.414200)106.047,89 €
- Kosten der zu beschließenden Maßnahme:106.047,89 €
- Maßnahmebezogene Einnahmen:106.047,89 €