Vorlage - VI/STR/75/0821/18
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Der Stadtrat beschließt den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2018 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz in der Fassung vom 13.09.2018 wie folgt:
1. | Der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 wird im Erfolgsplan festgesetzt: | |
| in den Erträgen auf | 6.114.023 EUR |
| in den Aufwendungen auf | 5.961.578 EUR |
| im Jahresgewinn (+) auf | 152.445 EUR |
| im Jahresverlust (-) auf | 0 EUR |
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| Der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 wird im Vermögensplan festgesetzt: | |
| in den Einnahmen auf | 9.585.063 EUR |
| in den Ausgaben auf | 9.585.063 EUR |
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2. | Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2018 festgesetzt: | |
| für die Investitionen auf | 0 EUR |
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| Der Höchstbetrag des Liquiditätskredites, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, | |
| wird festgesetzt auf | 928.000 EUR |
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3. | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | |
| wird festgesetzt auf | 5.132.200 EUR |
Begründung:
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz unterliegt den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes und den Vorschriften des Landes Sachsen-Anhalt.
Ergeben sich während des laufendem Jahres größere Abweichungen bei Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen ist unverzüglich ein Nachtragshaushalt zu erstellen (§ 103 Abs. 3 Nr. 1 KVG LSA). Dem kommen wir an dieser Stelle nach.
Aufgrund des guten Wetters ab April 2018, dem guten Baufortschritt der bereits begonnenen Baumaßnahmen und den Abstimmungen mit der Fördermittelstelle des Landes Sachsen-Anhalt, haben sich Abweichungen gegenüber dem im Oktober 2017 beschlossen Wirtschaftsplan 2018 ergeben.
Der Wirtschaftsplan 2018 sah ein Investitionsvolumen von 6.047 TEUR vor, auf Grund der oben genannten Einflüsse wird das Investitionsvolumen jedoch 7.929 TEUR betragen. Da die Investitionsmaßnahmen im Bereich der Hochwasserbaumaßnahmen deutlich angestiegen sind, wurden die Investitionen ohne Fördermittelzusagen in die Folgejahre verschoben. Auf Grund dieser Tatsache wird der geplante Investitionskredit von 1.407 TEUR nicht beansprucht.
Nachfolgende Tabelle stellt einen Überblick über die Veränderung der Investitionen dar:
Für das Wirtschaftsplanjahr 2018 ist zur Finanzierung der geplanten Investitionen (ca. 7.929 TEUR) keine Kreditaufnahme erforderlich. Der Überschuss von 1.021 TEUR wird zur Finanzierung der Investitionen im Folgejahr verwendet.
Kurzfristige Liquiditätsengpässe können über variable Kassenkredite abgesichert werden.
Der Betriebsausschuss wird gebeten, den variablen Kassenkredit in Höhe von 928 TEUR (entsprechend KVG LSA = 20 % der Umsatzerlöse) für das Jahr 2018 zu bestätigen.
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 1. NT WP 2018 (2241 KB) |