Vorlage - VI/STR/75/0822/18
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Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2019 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz in der Fassung vom 13.09.2018 wie folgt:
1. | Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wird im Erfolgsplan festgesetzt: | |
| in den Erträgen auf | 6.481.004 EUR |
| in den Aufwendungen auf | 6.236.174 EUR |
| im Jahresgewinn (+) auf | 244.830 EUR |
| im Jahresverlust (-) auf | 0 EUR |
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| Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wird im Vermögensplan festgesetzt: | |
| in den Einnahmen auf | 6.332.162 EUR |
| in den Ausgaben auf | 6.332.162 EUR |
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2. | Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2019 festgesetzt: | |
| für die Investitionen auf | 2.610.591 EUR |
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| Der Höchstbetrag des Liquiditätskredites, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, | |
| wird festgesetzt auf | 954.000 EUR |
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3. | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | |
| wird festgesetzt auf | 3.784.300 EUR |
Begründung:
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz unterliegt den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes.
Das Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebes entspricht dem Haushaltsjahr der Stadt Zeitz. Für jedes Haushaltsjahr ist ein Wirtschaftsplan aufzustellen, welcher dem Haushaltsplan der Stadt Zeitz beizufügen ist.
Mit den Sitzungsunterlagen wird der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2019 in der Fassung vom 14.09.2018 ausgereicht.
Der Wirtschaftsplan 2019 in der Fassung vom 12.06.2018 war bereits Gegenstand in der Sitzung des Betriebsausschusses am 26.06.2018. Zur Beschlussfassung im Stadtrat wurde dieser nicht vorgelegt. Durch umfangreichere Änderungen im Bereich der Investitionen wurde der Wirtschaftsplan 2019 in diesem Sommer 2018 überarbeitet. Ausschlaggebend war das gute Wetter ab April 2018, der gute Baufortschritt der bereits begonnenen Baumaßnahmen und die Abstimmungen mit der Fördermittelstelle des Landes Sachsen-Anhalt. So konnten Baumaßnahmen vorgezogen bzw. in spätere Jahre verschoben werden. Waren in der Fassung vom 12.06.2018 noch Investitionen in Höhe von 5.979 TEUR für das Wirtschaftsplanjahr 2019 vorgesehen, so plant der Eigenbetrieb nunmehr mit 4.785 TEUR.
Die im Erfolgsplan geplanten Umsatzerlöse basieren auf der Grundlage der für den Kalkulationszeitraum 2018 bis 2020 erstellten Gebührenkalkulation unter Einbeziehung der Ergebnisse der Nachkalkulation für den abgelaufenen Kalkulationszeitraum 2015 bis 2017.
Für das Wirtschaftsplanjahr 2019 ist zur Finanzierung der geplanten Investitionen (ca. 4.785 TEUR) eine Kreditaufnahme von ca. 2.611 TEUR erforderlich. Der verbleibende Finanzierungsbedarf für die Investitionen wird durch Beiträge und Zuschüsse gedeckt.
Kurzfristige Liquiditätsengpässe können über variable Kassenkredite abgesichert werden.
Der Betriebsausschuss wird gebeten, den variablen Kassenkredit in Höhe von 954 TEUR (entsprechend KVG LSA = 20 % der Umsatzerlöse) für das Jahr 2019 zu bestätigen.
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | WP 2019 (9373 KB) |