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Vorlage - VI/STR/20/0827/18  

Betreff: Anhörung des Ortschaftsrates zur Haushaltssatzung 2019 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beteiligung einer Ortschaft
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Theißen Anhörung
25.09.2018 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen abgelehnt   
Ortschaftsrat Zangenberg Anhörung
02.10.2018 
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Kayna Anhörung
11.10.2018 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna      
Ortschaftsrat Pirkau Anhörung
15.10.2018 
Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau abgelehnt   
Ortschaftsrat Würchwitz Anhörung
16.10.2018 
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Nonnewitz Anhörung
16.10.2018 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz abgelehnt     
Ortschaftsrat Geußnitz Anhörung
16.10.2018 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz ungeändert beschlossen     
Ortschaftsrat Luckenau Anhörung
17.10.2018 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau abgelehnt   
Anlagen:
Haushalt Zangenberg
Haushalt Pirkau
Haushalt Kayna
Haushalt Luckenau 2019
Haushalt Nonnewitz 2019
Haushalt Würchwitz 2019

ohne


Gesetzliche Grundlage:

§ 84 Abs. 2 Pkt. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

§ 20 Abs. 3 Pkt. 1 Hauptsatzung der Stadt Zeitz

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 84 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) ist der Ortschaftsrat zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen rechtzeitig vor der Beschlussfassung des Stadtrates zu hören. Zu den wichtigen Angelegenheiten gehört unter anderem die Veranschlagung der Haushaltsmittel, soweit es sich um Ansätze für den Ortschaftsrat handelt.

 

Der Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2019 konnte nicht ausgeglichen werden.

 

Der Gesamtbetrag der Erträge beläuft sich auf                   53.922.600 Euro.

Der Gesamtbetrag der Aufwendungen beläuft sich auf       60.577.300  Euro.

 

Aus diesen Festsetzungen ergibt sich ein Defizit von        6.654.700  Euro.

 

Da der Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2018 nicht erreicht werden konnte, wurde gemäß § 100 Abs. 3 KVG LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufgestellt.

Dieses Haushaltskonsolidierungskonzept ist für das Haushaltsjahr 2019 fortzuschreiben.

 

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit ist festgesetzt auf           9.234.000  Euro.

Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der                                      

Investitionstätigkeit ist festgesetzt auf         13.112.500  Euro.

 

Zur Finanzierung stehen zweckgebundene Rücklagen

in Höhe von                  448.000  Euro

zur Verfügung.

 

Zur Deckung ist eine Kreditaufnahme für Investitionen und

Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von                                            3.430.500  Euro

vorgesehen.

 

Die für die Ortschaft veranschlagten Mittel sind als Anlage beigefügt.

 

Der Ortschaftsrat berät über die veranschlagten Mittel für die Ortschaft und erteilt die Stellungnahme zum Protokoll.

 


Anlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushalt Zangenberg (137 KB)    
Anlage 2 2 Haushalt Pirkau (104 KB)    
Anlage 3 3 Haushalt Kayna (219 KB)    
Anlage 4 4 Haushalt Luckenau 2019 (150 KB)    
Anlage 5 5 Haushalt Nonnewitz 2019 (185 KB)    
Anlage 6 6 Haushalt Würchwitz 2019 (142 KB)