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Vorlage - VI/STR/40/0840/18  

Betreff: Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme von Leistungen der Tourist-Information der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kultur und Tourismus
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
12.11.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
13.11.2018 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
06.12.2018 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Neufassung Entgeltordnung Touri 2018
Kostenblatt Tourist-Information

Der Stadtrat beschließt die neue Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme von Leistungen der Tourist-Information der Stadt Zeitz mit Wirkung zum 01.01.2019.


Gesetzliche Grundlage:

§§ 8, 45 Abs. 2 Ziff. 6 und 99 KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Seit dem 18.09.2008 existieren für die Tourist-Information in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Zeitz für die Inanspruchnahme touristischer Leistungen der städtischen Tourist-Information Zeitz (AGB Tourist-Information) bereits Entgeltpflichten für die Leistungen der Tourist-Information.

Bei den entgeltpflichtigen Leistungen handelt es sich um Führungstätigkeiten: Stadtführungen, Rathausführungen, Rathausturmführungen und Führungen durch die Alte Mälzerei sowie um Verkaufstätigkeiten: Verkauf von Kommissionsware oder Eintrittskarten.

 

Nach 10 Jahren wird eine Anpassung für erforderlich gehalten, um eine bessere Kostendeckung zu erreichen.

Die neue Entgeltordnung, siehe Anlage, wurde auf der Grundlage der AGB Tourist-Information erarbeitet und beinhaltet folgende Änderungen:

 

  1. Für die Führungen:

 

Leistung

Personengruppe

Entgelt alt

Entgelt neu

Rathausführung

Erwachsene und Jugendliche

2,00 €

siehe Stadtführung

 

Kinder und Ermäßigungsberechtigte

(Führungen ab einer Personengruppe von 4 bis max. 10 o.g. Personen)

1,00 €

siehe Stadtführung

Rathausturmführung

Erwachsene und Jugendliche

1,00 €

3,00 €

 

Kinder und Ermäßigungsberechtigte

0,50 €

1,50 €

 

Kindergruppe (je Kind)

 

0,50 €

Stadtführungen

Grundpreis für eine Führung

bis 20 Personen

10,00 €

15,00 €

 

zuzüglich:

Erwachsene und Jugendliche

1,50 €

2,50 €

 

zuzüglich:

Kinder und Ermäßigungsberechtigte

0,50 €

1,50 €

 

bei Kindergruppen je Kind zuzüglich

 

1,00 €

 

Fremdsprachenzuschlag

 

15,00 €

Führung durch die Alte Mälzerei

Erwachsene und Jugendliche

1,00 €

siehe Stadtführung

 

Kinder und Ermäßigungsberechtigte

0,50 €

siehe Stadtführung

Öffentliche Stadtführung

Erwachsene

 

4,00 €

 

Kinder und Ermäßigungsberechtigte

 

2,50 €

 

 

 

  1. Für die Verkaufstätigkeiten:

 

Verkauf von

Umsatzstaffelung

Gebühr alt

Provision neu

Kommissionsware

 

 

ab 10 %

Kartenvorverkauf für private Veranstalter

 

3-10 % des Kartenpreises

 

Kartenvorverkauf für

Vereine

 

3-10 % des Kartenpreises, zur Förderung des kulturellen und künstlerischen Angebotes 0%

 

Hartkarten bzw. Eintrittsbänder

bis    999,99 €

ab 1.000,00 €

 

5 %

10 %

 

Um die Preisgestaltung für unsere Gäste übersichtlicher zu machen, sollen die Führungen in der Alten Mälzerei, im Franziskanerkloster sowie im Rathaus wie eine thematische Stadtführung abgerechnet werden.

Für diese Führungen werden Stadtführer bestellt, da die Führungen nicht durch die Mitarbeiterinnen der Tourist-Information zusätzlich geleistet werden können. Das dafür anfallende Honorar i. H. v. aktuell 10,00 € (ab 01.01.2019: 15,00 €) für den Stadtführer wird meist nicht durch die zu bezahlenden Führungsgebühren, in den drei o. g. Einrichtungen, der Gäste gedeckt. Der Aufwand für eine thematische Stadtführung, wie z. B. „die historische Zeitzer Innenstadt“ oder „Auf den Spuren Martin Luthers und seiner Nachkommen“ ist genauso hoch wie für eine Führung durch das Franziskanerkloster oder das Rathaus, daher sind auch gleiche Gebühren für diese Leistungen gerechtfertigt.

 

Außerdem schlagen wir vor, an der Grundgebühr festzuhalten und pro Person einen Zuschlag zu nehmen. Dieses System hat sich über die Jahre bewährt, wurde im vergangenen Jahr auch durch die Vereinigten Domstifter bei der Sonderausstellung „Dialog der Konfessionen - Bischof Julius Pflug und die Reformation“ angewandt und ist gerade für kleine Gruppen fair.

 

Unter Berücksichtigung der Hinweise aus den vorangegangen Änderungen von Entgeltordnungen haben wir besonders für Kindergruppen die Preise moderat gehalten, um dem Bildungsauftrag, den die Stadt Zeitz besitzt, nachzukommen und dem sozialen Aspekt Rechnung zu tragen.

 

Auswirkungen auf den Haushalt:

Die neuen Entgelte würden bei gleichbleibenden Leistungen und Gästezahlen zu einer Verdopplung der Einnahmen (auf 3.600,00 €) führen.


 


Anlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Neufassung Entgeltordnung Touri 2018 (40 KB)    
Anlage 1 2 Kostenblatt Tourist-Information (48 KB)