Vorlage - VI/STR/40/0840/18
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Der Stadtrat beschließt die neue Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme von Leistungen der Tourist-Information der Stadt Zeitz mit Wirkung zum 01.01.2019.
Gesetzliche Grundlage: | §§ 8, 45 Abs. 2 Ziff. 6 und 99 KVG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Seit dem 18.09.2008 existieren für die Tourist-Information in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Zeitz für die Inanspruchnahme touristischer Leistungen der städtischen Tourist-Information Zeitz (AGB Tourist-Information) bereits Entgeltpflichten für die Leistungen der Tourist-Information.
Bei den entgeltpflichtigen Leistungen handelt es sich um Führungstätigkeiten: Stadtführungen, Rathausführungen, Rathausturmführungen und Führungen durch die Alte Mälzerei sowie um Verkaufstätigkeiten: Verkauf von Kommissionsware oder Eintrittskarten.
Nach 10 Jahren wird eine Anpassung für erforderlich gehalten, um eine bessere Kostendeckung zu erreichen.
Die neue Entgeltordnung, siehe Anlage, wurde auf der Grundlage der AGB Tourist-Information erarbeitet und beinhaltet folgende Änderungen:
- Für die Führungen:
Leistung | Personengruppe | Entgelt alt | Entgelt neu |
Rathausführung | Erwachsene und Jugendliche | 2,00 € | siehe Stadtführung |
| Kinder und Ermäßigungsberechtigte (Führungen ab einer Personengruppe von 4 bis max. 10 o.g. Personen) | 1,00 € | siehe Stadtführung |
Rathausturmführung | Erwachsene und Jugendliche | 1,00 € | 3,00 € |
| Kinder und Ermäßigungsberechtigte | 0,50 € | 1,50 € |
| Kindergruppe (je Kind) |
| 0,50 € |
Stadtführungen | Grundpreis für eine Führung bis 20 Personen | 10,00 € | 15,00 € |
| zuzüglich: Erwachsene und Jugendliche | 1,50 € | 2,50 € |
| zuzüglich: Kinder und Ermäßigungsberechtigte | 0,50 € | 1,50 € |
| bei Kindergruppen je Kind zuzüglich |
| 1,00 € |
| Fremdsprachenzuschlag |
| 15,00 € |
Führung durch die Alte Mälzerei | Erwachsene und Jugendliche | 1,00 € | siehe Stadtführung |
| Kinder und Ermäßigungsberechtigte | 0,50 € | siehe Stadtführung |
Öffentliche Stadtführung | Erwachsene |
| 4,00 € |
| Kinder und Ermäßigungsberechtigte |
| 2,50 € |
- Für die Verkaufstätigkeiten:
Verkauf von | Umsatzstaffelung | Gebühr alt | Provision neu |
Kommissionsware |
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| ab 10 % |
Kartenvorverkauf für private Veranstalter |
| 3-10 % des Kartenpreises |
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Kartenvorverkauf für Vereine |
| 3-10 % des Kartenpreises, zur Förderung des kulturellen und künstlerischen Angebotes 0% |
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Hartkarten bzw. Eintrittsbänder | bis 999,99 € ab 1.000,00 € |
| 5 % 10 % |
Um die Preisgestaltung für unsere Gäste übersichtlicher zu machen, sollen die Führungen in der Alten Mälzerei, im Franziskanerkloster sowie im Rathaus wie eine thematische Stadtführung abgerechnet werden.
Für diese Führungen werden Stadtführer bestellt, da die Führungen nicht durch die Mitarbeiterinnen der Tourist-Information zusätzlich geleistet werden können. Das dafür anfallende Honorar i. H. v. aktuell 10,00 € (ab 01.01.2019: 15,00 €) für den Stadtführer wird meist nicht durch die zu bezahlenden Führungsgebühren, in den drei o. g. Einrichtungen, der Gäste gedeckt. Der Aufwand für eine thematische Stadtführung, wie z. B. „die historische Zeitzer Innenstadt“ oder „Auf den Spuren Martin Luthers und seiner Nachkommen“ ist genauso hoch wie für eine Führung durch das Franziskanerkloster oder das Rathaus, daher sind auch gleiche Gebühren für diese Leistungen gerechtfertigt.
Außerdem schlagen wir vor, an der Grundgebühr festzuhalten und pro Person einen Zuschlag zu nehmen. Dieses System hat sich über die Jahre bewährt, wurde im vergangenen Jahr auch durch die Vereinigten Domstifter bei der Sonderausstellung „Dialog der Konfessionen - Bischof Julius Pflug und die Reformation“ angewandt und ist gerade für kleine Gruppen fair.
Unter Berücksichtigung der Hinweise aus den vorangegangen Änderungen von Entgeltordnungen haben wir besonders für Kindergruppen die Preise moderat gehalten, um dem Bildungsauftrag, den die Stadt Zeitz besitzt, nachzukommen und dem sozialen Aspekt Rechnung zu tragen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Die neuen Entgelte würden bei gleichbleibenden Leistungen und Gästezahlen zu einer Verdopplung der Einnahmen (auf 3.600,00 €) führen.
Anlage
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Neufassung Entgeltordnung Touri 2018 (40 KB) | |||
2 | Kostenblatt Tourist-Information (48 KB) |