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Vorlage - VI/STR/32/0864/18  

Betreff: Berufung Ortswehrleiter
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Brand- und Katastrophenschutz
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
06.12.2018 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   

 

Der Stadtrat ernennt

 

  1. Herrn Martin Kratzsch bis zum 27. September 2020, unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit, zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Feuerwehr Zeitz Ortswehr Würchwitz.

 


 

Begründung:

 

Gemäß § 15 Absatz 3 BrSchG werden Wehrleiter und deren Stellvertreter von der Gemeindefeuerwehr vorgeschlagen.

Durch den Träger der Feuerwehr erfolgt die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren. Bei noch fehlenden Qualifikationen erfolgt die Beauftragung für die Dauer von zwei Jahren.

 

Sie müssen fachlich geeignete Mitglieder im Einsatzdienst ihrer Feuerwehr sein.

Der Kreisbrandmeister ist vor der Ernennung bzw. Beauftragung anzuhören.

Die Stellungnahme des Burgenlandkreises dazu liegt bereits vor.

 

Im Rahmen der Wahl des stellvertretenden Ortswehrleiter, zur Wiederherstellung  der Eigenständigen Führung der Ortswehr Würchwitz, wurde der Kamerad Martin Kratzsch durch die Kameraden der Ortswehr Würchwitz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz zur Ernennung bzw. Beauftragung zum stellvertretenden Ortswehrleiter vorgeschlagen.

Da alle Qualifikationen für das Amt des stellvertretenden Ortswehrleiter durch den Kameraden erfüllt sind, kann für die restliche Legislaturperiode der Ortswehrleitung Würchwitz (bis 27.09.2020), die Ernennung unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit erfolgen.