Vorlage - VI/STR/OB/0865/18
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1.Der Stadtrat benennt
Herr / Frau …………………..
als Mitglied des Aufsichtsrates der Stadtwerke Zeitz GmbH.
2. Der Stadtrat schlägt den unter Nr. 1 genannten Vertreter der Stadt Zeitz der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Zeitz GmbH zur Wahl in den Aufsichtsrat vor.
Gesetzliche Grundlage: | § 131 Abs. 3 i.V.m. § 47 Abs. 1 KVG LSA § 52 Abs. 1 GmbH Gesetz i.V.m. §§ 7 Abs.2, 8 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Zeitz GmbH |
bereits gefasste Beschlüsse: | VI/STR/OB/0015/14 |
aufzuhebende Beschlüsse: | Keine
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Begründung:
Mit Stadtratsbeschluss Nr. VI/STR /OB/0015/14 vom 24.06.2014 wurde
Herr Sven Schulze – Knechtel für die CDU Fraktion der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Zeitz GmbH zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen.
Gemäß § 131 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz endet die Vertretung der Kommune in Unternehmen mit ihrem Ausscheiden aus dem Ehrenamt.
Herr Sven Schulze- Knechtel hat sein Mandat als Mitglied des Stadtrates zum 31.10.2018 niedergelegt.
Nachfolgend muss die Gesellschafterversammlung wegen des vorzeitigen Ausscheidens des Aufsichtsratsmitglieds für die restliche Amtszeit einen neuen Vertreter bestellen
(§ 7 und § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages).
Die Benennung des Mitgliedes des Aufsichtsrates der Stadtwerke Zeitz GmbH erfolgt durch den Stadtrat entsprechend der Zugriffsrechte nach § 47 KVG LSA.
Die Fraktion der CDU hat das Vorschlagsrecht.