Vorlage - IV/GTH/065/0042/06
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Der Gemeinderat der Gemeinde Theißen beschließt in seiner Sitzung am 29.06.2006
die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 5.600,00 € bei der Haushaltsstelle
1.56200.6500 – Sportplatz / Anwalts- und Gerichtskosten, für die Erstattung von Anwaltskosten. Die Summe wird der Rücklage entnommen.
Gesetzliche Grundlage: § 44 Abs. 2 Pkt. 4 i. V. m. § 97 der
Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Die im Rechtsstreit Gemeinde Theißen / Machoy und Gemeinde Theißen / Lukasek
vorliegenden Kostenfestsetzungsbescheide, sind in folgender Höhe an die jeweiligen Anwälte zu überweisen.
Bei Herrn Machoy betrifft das den Anwalt Herrn Martin Robert Smith. Bei Herrn Lukasek
die Rechtsanwälte Tintelnot und Partner, hier Herrn Käseberg.
Kostenfeststellungsbescheid im selbständigen Beweisverfahren Herr Machoy / Gemeinde Theißen:
1.624,08 € + 75,19 € Zinsen = 1.699,24 € (bis 30.06.2006 berechnet)
Kostenfeststellungsbescheid im Hauptverfahren vom 20.09.2005 Herr Machoy / Gemeinde Theißen:
2.291,24 € + 112,27 € Zinsen = 2.403,51 €
Kostenfeststellungsbescheid im Hauptsacheverfahren und dem selbständigen Beweisverfahren am 19.09.2005 Manfred Lukasek / Gemeinde Theißen:
Festgesetzter Betrag aus Kostenfeststellungsbescheid:
3.899,97 €
abzügl. 3.000,00 € zu zahlender Vergleichsbetrag an Gemeinde
899,97 €
zuzügl. 426,40 € Rückerstattung an Herrn Lukasek, da der Betrag
von Herrn Lukasek an die Gemeinde überwiesen wurde
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1.326,37 € + 65,64 € = 1.392,01 €
Die Gesamtsumme der Anwalts- und Gerichtskosten beträgt 5.494,79 €.
Die Gesamtsumme wird auf 5.600,00 € gerundet, da der Basiszinssatz bis zum 30.06.2006 berechnet wurde.
Die Summe von 5.600,00 € soll der aus der Rücklage bereitgestellt werden.