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Vorlage - IV/GTH/065/0042/06  

Betreff: Außerplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 1.5620.6550 - Sportplatz/Gerichts- und Anwaltskosten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Theißen
Verfasser:Hoch- und Tiefbauamt
SG Hochbau
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Theißen Entscheidung
29.06.2006 
Sitzung des Gemeinderates Theißen ungeändert beschlossen   

Der Gemeinderat der Gemeinde Theißen beschließt in seiner Sitzung am 29

Der Gemeinderat der Gemeinde Theißen beschließt in seiner Sitzung am 29.06.2006

die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 5.600,00 € bei der Haushaltsstelle

1.56200.6500 – Sportplatz / Anwalts- und Gerichtskosten, für die Erstattung von Anwaltskosten. Die Summe wird der Rücklage entnommen.

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:              § 44 Abs. 2 Pkt. 4 i. V. m. § 97 der

Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

Begründung:

 

Die im Rechtsstreit Gemeinde Theißen / Machoy und Gemeinde Theißen / Lukasek

vorliegenden Kostenfestsetzungsbescheide, sind in folgender Höhe an die jeweiligen Anwälte zu überweisen.

Bei Herrn Machoy betrifft das den Anwalt Herrn Martin Robert Smith. Bei Herrn Lukasek

die Rechtsanwälte Tintelnot und Partner, hier Herrn Käseberg.

 

Kostenfeststellungsbescheid im selbständigen Beweisverfahren Herr Machoy / Gemeinde Theißen:

1.624,08 € + 75,19 € Zinsen = 1.699,24 €              (bis 30.06.2006 berechnet)

 

Kostenfeststellungsbescheid im Hauptverfahren vom 20.09.2005 Herr Machoy / Gemeinde Theißen:

2.291,24 € + 112,27 € Zinsen = 2.403,51 €

 

Kostenfeststellungsbescheid im Hauptsacheverfahren und dem selbständigen Beweisverfahren am 19.09.2005 Manfred Lukasek / Gemeinde Theißen:

Festgesetzter Betrag aus Kostenfeststellungsbescheid:

 

3.899,97 €

abzügl.              3.000,00 €                            zu zahlender Vergleichsbetrag an Gemeinde

                               899,97 €

zuzügl.                               426,40 €                            Rückerstattung an Herrn Lukasek, da der Betrag

                                                                      von Herrn Lukasek an die Gemeinde überwiesen wurde

                            _________

                            1.326,37 € + 65,64 € = 1.392,01 €

 

Die Gesamtsumme der Anwalts- und Gerichtskosten beträgt 5.494,79 €.

 

Die Gesamtsumme wird auf 5.600,00 € gerundet, da der Basiszinssatz bis zum 30.06.2006 berechnet wurde.

Die Summe von 5.600,00 € soll der aus der Rücklage bereitgestellt werden.