Vorlage - VI/STR/65/0928/19
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Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Rasberger Straße in Zeitz mit der Abschnittsbildung von der Einmündung Röntgenstraße bis zum Abzweig Clara-Zetkin-Straße/ Karl-Marx-Straße.
Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau der Fahrbahn, Rückbau der Busbucht, Gehweg, Begrünung und Oberflächenentwässerung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Rasberger Straße als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.
Gesetzliche Grundlage: | Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) § 6 i.V.m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz, §§ 1 a, 3 und 4 in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung |
bereits gefasste Beschlüsse: |
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aufzuhebende Beschlüsse: |
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Begründung:
Im Haushaltsplan ist für 2019 der Ausbau eines Teilstückes der Rasberger Straße in Zeitz geplant.
Dieses Teilstück (ehemalige Kreisstraße K 2214) ist eine wichtige Verbindungsstraße zwischen den Bundesstraßen B 2 und B 180 und eine stark beanspruchte Erschließungsstraße in der Ortslage Zeitz.
Bedingt durch diese hohe Beanspruchung und die unzureichende Untergrundbefestigung ist der Fahrbahnzustand entsprechend schlecht. Außerdem ist die Straße gekennzeichnet durch nicht verkehrsgerecht ausgebaute Gehwege, Nebenanlagen und Anbindungen an die angrenzenden Straßen und Wege.
Die Fahrbahn ist gegenwärtig in einer Breite von 6,50 m und einer Busbucht mit ca.3,50 m Breite mit einer Asphaltdecke über einer Pflasterbefestigung überzogen. Aufgrund dieses für den Verkehr völlig unzureichenden Ausbaugrades ist die Straße als stark erneuerungsbedürftig einzuschätzen.
Die Gehwege sind auf der Südseite mit alten Betonplatten und auf der Nordseite mit Betonpflaster befestigt und ebenfalls sanierungsbedürftig.
Der geplante grundhafte Straßenausbau soll als Gemeinschaftsbaumaßnahme der Stadt Zeitz und des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung erfolgen.
Die Realisierung der Baumaßnahme wird mit Zuwendungen des Landkreises nach Nr. 5.1 DA Nr. 60-01-2015-BLK „Finanzierung des Landkreises von gemeindlichen Maßnahmen der Infrastruktur“ unterstützt. Es ist eine 100 %ige Förderung des förderfähigen Kostenanteils der Stadt Zeitz. Der Bescheid zum vorzeitigen Maßnahmebeginn wurde am 30.01.2019 durch den Burgenlandkreis erteilt. Der Fördermittelbescheid liegt mit Datum vom 26.02.2019 vor.
Die Ausbaumaßnahme erstreckt sich über eine Länge von ca. 100 m.
Da nur ein Teilstück der Rasberger Straße ausgebaut wird, ist die Abschnittsbildung wie folgt vorzunehmen:
Von Einmündung Röntgenstraße bis zum Abzweig Clara-Zetkin-Straße/Karl-Marx-Straße, Flst. 48/1 der Flur 6 nördlich und Flst. 52/92 der Flur 6 südlich.
Vorgesehen ist die Busbucht zurückzubauen und einen Grünstreifen zwischen vorhandenem Gehweg und Fahrbahn zu errichten. Die Fahrbahn wird in einer Breite von 6,50 m in Asphaltbauweise grundhaft ausgebaut. Die jetzige Fahrbahngradiente verschiebt sich um ca. 1,00 m in Richtung Norden, sodass der ca. 1,50 m breite Grünstreifen entsteht.
Auf der Nordseite wird im Kreuzungsbereich Rasberger Straße/Röntgenstraße ein Gehweg in einer Breite von 1,50 m (Schwanenteichseite) und in einer Breite von 3,20 m auf der gegenüberliegenden Seite des Fußgängerüberweges in Betonrechteckpflaster errichtet.
Der vorhandene Baumbestrand entlang der Straße soll erhalten bleiben.
Am südseitigen Gehweg ist entlang der Baumreihe ein Grünstreifen vorgesehen.
Durch den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist die Erneuerung des Kanalsystems geplant.
Das Oberflächenwasser des bestehenden südseitigen Gehweges wird in die Grünfläche geleitet.
Die Baumaßnahme ist gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz beitragspflichtig.
Da die Rasberger Straße als Hauptverkehrsstraße zu klassifizieren ist, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Abs. 4 Nr. 3 und 4 der Straßenausbaubeitragssatzung.
Folgende Kosten werden auf die Beitragspflichtigen umgelegt:
- Fahrbahn
- Begrünung
- Oberflächenentwässerung
- Rückbau Busbucht
Baubeginn: Juli 2019
Voraussichtliche Fertigstellung: Oktober 2019
Die Beitragspflichtigen werden über das geplante Vorhaben „Gemeinschaftsbaumaßnahme grundhafter Straßenausbau Rasberger Straße“ informiert. Die Grundstückseigentümer haben die Möglichkeit, sich zu dem geplanten Vorhaben zu äußern.
Mittelfristig sind in diesem Abschnitt auf der Nordseite der Bau eines Rad-/Gehweges und auf der Südseite der Bau eines Gehweges sowie die Erneuerung der Straßenbeleuchtung vorbehaltlich der Finanzierung geplant.
Das Bauprogramm für die Rasberger Straße sieht mittelfristig den Ausbau der Reststrecke incl. aller Nebenanlagen vor; unter der Voraussetzung der Sicherstellung der finanziellen Mittel für das Bauvorhaben.
Finanzielle Auswirkungen (in EURO)
Einnahmen: Fördermittel
Ausgaben
- Kosten der zu be- 2. jährliche Folge- 3. Maßnahmebezo-
schließenden Maß- kosten: gene Einnahmen:
nahme:
lt. Kostenschätzung ca. 548.000 € - 158.000 €
(einschl. Ingenieurleistungen) Anteil der Beitragspflichtigen
nach § 4 Abs. 4 Nr. 3 und 4
Diese Zahlen sind vorbehaltlich, da sich die genannten Baukosten vorerst auf die Kostenschätzung beziehen. Das heißt, dass bezüglich der Beträge noch Änderungen möglich sind.
Anlage:
Lageplan
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage-Rasberger Str (781 KB) |