Inhalt

Vorlage - VI/STR/65/0928/19  

Betreff: Ausbau der Rasberger Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
17.04.2019 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
09.05.2019 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
16.05.2019 
50. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (VI/STR/65/0929/19)
Anlagen:
Anlage-Rasberger Str

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Rasberger Straße in Zeitz mit der Abschnittsbildung von der Einmündung Röntgenstraße bis zum Abzweig Clara-Zetkin-Straße/ Karl-Marx-Straße.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau der Fahrbahn, Rückbau der Busbucht, Gehweg, Begrünung und Oberflächenentwässerung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Rasberger Straße als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.

 

 


Gesetzliche Grundlage:

Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) § 6 i.V.m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz,  §§ 1 a, 3 und 4 in der zum Zeitpunkt des

Beschlusses gültigen Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

-

 

aufzuhebende Beschlüsse:

 

-

 

 

Begründung:

 

 

Im Haushaltsplan ist für 2019 der Ausbau eines Teilstückes der Rasberger Straße in Zeitz geplant.

 

Dieses Teilstück (ehemalige Kreisstraße K 2214) ist eine wichtige Verbindungsstraße zwischen den Bundesstraßen B 2 und B 180 und eine stark beanspruchte Erschließungsstraße in der Ortslage Zeitz.

Bedingt durch diese hohe Beanspruchung und die unzureichende Untergrundbefestigung ist der Fahrbahnzustand entsprechend schlecht. Außerdem ist die Straße gekennzeichnet durch nicht verkehrsgerecht ausgebaute Gehwege, Nebenanlagen und Anbindungen an die angrenzenden Straßen und Wege.

 

Die Fahrbahn ist gegenwärtig in einer Breite von 6,50 m und einer Busbucht mit ca.3,50 m Breite mit einer Asphaltdecke über einer Pflasterbefestigung überzogen. Aufgrund dieses für  den Verkehr völlig unzureichenden Ausbaugrades ist die Straße als stark erneuerungsbedürftig einzuschätzen.

 

Die Gehwege sind auf der Südseite mit alten Betonplatten und auf der Nordseite mit Betonpflaster befestigt und ebenfalls sanierungsbedürftig.

 

Der geplante grundhafte Straßenausbau soll als Gemeinschaftsbaumaßnahme der Stadt Zeitz und des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung erfolgen.

 

Die Realisierung der Baumaßnahme wird mit Zuwendungen des Landkreises nach Nr. 5.1 DA Nr. 60-01-2015-BLK „Finanzierung des Landkreises von gemeindlichen Maßnahmen der Infrastruktur“ unterstützt. Es ist eine 100 %ige  Förderung des förderfähigen  Kostenanteils der Stadt Zeitz.  Der Bescheid zum vorzeitigen Maßnahmebeginn wurde am 30.01.2019 durch den Burgenlandkreis erteilt. Der Fördermittelbescheid liegt mit Datum vom 26.02.2019 vor.

 

Die Ausbaumaßnahme erstreckt sich über eine Länge von ca. 100 m.

 

Da nur ein Teilstück der Rasberger Straße ausgebaut wird, ist die Abschnittsbildung wie folgt vorzunehmen:

 

Von Einmündung Röntgenstraße bis zum Abzweig Clara-Zetkin-Straße/Karl-Marx-Straße, Flst. 48/1 der Flur 6 nördlich und Flst. 52/92 der Flur 6 südlich.

 

Vorgesehen ist die Busbucht zurückzubauen und einen Grünstreifen zwischen  vorhandenem Gehweg und Fahrbahn zu errichten. Die Fahrbahn wird in einer Breite von 6,50 m in Asphaltbauweise grundhaft ausgebaut. Die jetzige Fahrbahngradiente verschiebt sich um ca. 1,00 m in Richtung Norden, sodass der  ca. 1,50 m breite Grünstreifen entsteht.

Auf der Nordseite wird im Kreuzungsbereich Rasberger Straße/Röntgenstraße ein Gehweg in einer Breite von 1,50 m (Schwanenteichseite) und in einer Breite von 3,20 m auf der gegenüberliegenden Seite des Fußgängerüberweges  in Betonrechteckpflaster errichtet.

 

Der vorhandene Baumbestrand entlang der Straße soll erhalten bleiben.

 

Am südseitigen Gehweg ist entlang der Baumreihe ein Grünstreifen vorgesehen.

 

Durch den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist die  Erneuerung des Kanalsystems geplant.

 

Das Oberflächenwasser des bestehenden südseitigen Gehweges wird in die Grünfläche geleitet.

 

Die Baumaßnahme ist gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz beitragspflichtig.

 

Da die Rasberger Straße als Hauptverkehrsstraße zu klassifizieren ist, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Abs. 4 Nr. 3 und 4 der Straßenausbaubeitragssatzung.

 

Folgende Kosten werden auf die Beitragspflichtigen umgelegt:

 

-          Fahrbahn

-          Begrünung

-          Oberflächenentwässerung

-          Rückbau Busbucht

 

 

Baubeginn:                                                Juli 2019

Voraussichtliche Fertigstellung:                Oktober 2019

 

Die Beitragspflichtigen werden über das geplante Vorhaben „Gemeinschaftsbaumaßnahme grundhafter Straßenausbau Rasberger Straße“ informiert. Die Grundstückseigentümer haben die Möglichkeit, sich zu dem geplanten Vorhaben zu äußern.

 

Mittelfristig sind in diesem Abschnitt auf der Nordseite der Bau eines Rad-/Gehweges und auf der Südseite der Bau eines Gehweges sowie die Erneuerung der Straßenbeleuchtung vorbehaltlich der Finanzierung geplant.

 

Das Bauprogramm für die Rasberger Straße sieht mittelfristig den Ausbau der Reststrecke incl. aller Nebenanlagen vor; unter der Voraussetzung der Sicherstellung der finanziellen Mittel für das Bauvorhaben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

Einnahmen:    Fördermittel

 

Ausgaben

 

  1. Kosten der zu be-                         2. jährliche Folge-    3. Maßnahmebezo-

schließenden Maß-                           kosten:                     gene Einnahmen:

nahme:

 

lt. Kostenschätzung ca. 548.000 €                        -                      158.000 €      

(einschl. Ingenieurleistungen)                                                       Anteil der Beitragspflichtigen        

                                                                                                      nach § 4 Abs. 4 Nr. 3 und 4                                                                                                  

 

 

Diese Zahlen sind vorbehaltlich, da sich die genannten Baukosten vorerst auf die Kostenschätzung beziehen. Das heißt, dass bezüglich der Beträge noch Änderungen möglich sind.

 

 


Anlage:

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage-Rasberger Str (781 KB)