Vorlage - VII/STR/OB/0046/19
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Der Stadtrat beschließt das Leitbild für die Stadt Zeitz 2035 (siehe Anlage).
Das Leitbild soll langfristig einen verbindlichen Rahmen für politische Entscheidungen, Verwaltungshandeln und privates Engagement schaffen.
Gesetzliche Grundlage: | § 105 (1) KVG LSA, § 25 Hauptsatzung Stadt Zeitz |
bereits gefasste Beschlüsse: | VI/STR/40/0719/18 vom 26.04.2018 |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Am 26.04.2018 erfolgte durch den Stadtrat der Stadt Zeitz der Grundsatzbeschluss zur Entwicklung eines Leitbildes für die Stadt Zeitz. Die Erarbeitung des Leitbildes erfolgte parallel zur Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) für den Durchführungszeitraum 2025–2035. Das Leitbild wurde in Zusammenarbeit mit dem Dienstleister Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA) und unter breit angelegter Bürgerbeteiligung in verschiedenen Workshops und Ideenwerkstätten erarbeitet. Es beschreibt als Ausdruck eines gesellschaftlichen Konsenses ausgehend von der Gesamt-Vision „Zeitz – die grüne Wohn- und Kulturstadt an der Weißen Elster“ die einzelnen Teilvisionen in den Themen- und Handlungsfeldern für das Jahr 2035. Insofern nimmt das Leitbild Bürger, Verwaltung und Politik in die Verantwortung, ihre Beiträge zur Erreichung der gemeinsam entwickelten Visionen, Leitziele und zur Umsetzung der Schwerpunktaufgaben zu leisten.
Das Vorhaben wird durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt im Programm "Sachsen-Anhalt REGIO" und durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben gefördert.
Anlagen:
Leitbild für die Stadt Zeitz 2035
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Leitbild-Entwurf Zeitz 2035 (17.10.2019) (2412 KB) |