Vorlage - IV/STR/032/0055/05
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Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land beschließt die vorliegende Gefahrenabwehrverordnung der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land.
Gesetzliche Grundlage: §§ 91 und 94 Abs. 1 Pkt. 1 SOG LSA
bereits gefasste Beschlüsse: Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz
(Beschl.-Nr.: II/0369/0703/96)
Gefahrenabwehrverordnung der ehemaligen
VGem Maibach-Nödlitztal
Gefahrenabwehrverordnung der ehemaligen
VGem Schnaudertal
aufzuhebende Beschlüsse: Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz
(Beschl.-Nr.: II/0369/0703/96)
Gefahrenabwehrverordnung der ehemaligen
VGem Maibach-Nödlitztal
Gefahrenabwehrverordnung der ehemaligen
VGem Schnaudertal
Begründung:
Durch die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land macht sich die Aktualisierung des Ortsrechts erforderlich.
Die bisherigen Gefahrenabwehrverordnungen der Stadt Zeitz sowie der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaften Maibach-Nödlitztal und Schnaudertal wurden überarbeitet und auf der Grundlage der §§ 1 und 94 Abs. 1 Pkt. 1 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG) eine neue Gefahrenabwehrverordnung für die Verwaltungsgemeinschaft Zeitz Land erstellt.
Anlagen:
Gefahrenabwehrverordnung der VGem Zeitzer Land