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Vorlage - IV/STR/032/0055/05  

Betreff: Gefahrenabwehrverordnung der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Ordnungsamt
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Ordnungsausschuss Vorberatung
24.11.2005 
Sitzung des Ordnungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Gemeinschaftsausschuss Entscheidung
01.12.2005 
Sitzung Gemeinschaftsausschusses zurückgestellt   

Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land beschließt die vorliegende Gefahrenabwehrverordnung der Ve

Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land beschließt die vorliegende Gefahrenabwehrverordnung der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:  §§ 91 und 94 Abs. 1 Pkt. 1 SOG LSA

 

bereits gefasste Beschlüsse:   Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz

     (Beschl.-Nr.: II/0369/0703/96)

     Gefahrenabwehrverordnung der ehemaligen

VGem Maibach-Nödlitztal

Gefahrenabwehrverordnung der ehemaligen

VGem Schnaudertal

 

aufzuhebende Beschlüsse:   Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz

     (Beschl.-Nr.: II/0369/0703/96)

     Gefahrenabwehrverordnung der ehemaligen

VGem Maibach-Nödlitztal

Gefahrenabwehrverordnung der ehemaligen

VGem Schnaudertal

 

 

Begründung:

 

Durch die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land macht sich die Aktualisierung des Ortsrechts erforderlich.

Die bisherigen Gefahrenabwehrverordnungen der Stadt Zeitz sowie der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaften Maibach-Nödlitztal und Schnaudertal wurden überarbeitet und auf der Grundlage der §§ 1 und 94 Abs. 1  Pkt. 1 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG) eine neue Gefahrenabwehrverordnung für die Verwaltungsgemeinschaft Zeitz Land erstellt.

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Gefahrenabwehrverordnung der VGem Zeitzer Land