Vorlage - VII/STR/65/0243/20
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Gesetzliche Grundlage: | - Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) vom 27.04.2002, zuletzt geändert am 10.07.2018 (BGBl. I S. 1117) - Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt - BGG LSA vom 16.12.2010, zuletzt geändert am 06.05.2019 - Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vom 21.03.1961, zuletzt geändert am 21.12.2019 - Nahverkehrskonzept der Stadt Zeitz vom Oktober 2015 - Nahverkehrsplan des Burgenlandkreises (Planung 2019-2029)
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bereits gefasste Beschlüsse: | - |
aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Information:
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) soll die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft gewährleisten (§ 1).
Hierzu gehört auch der barrierefreie Umbau von Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs.
Gemäß § 8 (3) PBefG soll für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit erreicht werden. Ausnahmen sind im Nahverkehrsplan des ÖSPV (öffentlicher Straßenpersonenverkehr) – Aufgabenträgers (BLK) konkret zu nennen. Dazu wurde dem BLK eine Prioritätenliste zugearbeitet.
Auf Grundlage dieser Liste werden im Jahr 2020 die Haltestellenbereiche Röntgenstraße in Richtung Lindenplatz sowie in Richtung Virchowstraße barrierefrei umgestaltet. Für den Umbau erhält die Stadt Zeitz eine Förderung durch den Burgenlandkreis für jede Haltstelle in Höhe von 8.000,00 Euro.
Die Planungs- und Baukosten betragen nach Kostenschätzung ca. 95.000 €.
Art und Umfang dieser Baumaßnahme:
- Verbesserung der Anfahrt für Fahrzeuge des ÖPNV durch Neuanordnung von Euro-Bordsteinen mit Anfahrschutz im unmittelbaren Haltestellenbereich.
- Ausgestaltung des Haltestellenbereiches mit Elementen des barrierefreien Bauens nach DIN 32984 und 18040, wie Einstiegsfeld, Leitstreifen mit Begleitplatten und Abzweigfeld aus Bodenindikatoren im Verkehrsraum.
- Gehwegumpflasterung der vorhandenen Haltestelle/ Seite altes Krankenhaus und
Neuanordnung von Gehwegflächen mit Anschluss an vorhandenen Gehweg an
vorhandener Parkplatzseite.
- Aufstellen eines Buswartehäuschens auf einer Fundamentplatte und Auspflasterung der der Fläche mit Betonsteinpflaster.
- Angleichung der Nebenflächen an den Bestand, wie Gehwege oder Grünflächen auf der Parkplatzseite.
- Erneuerung der Asphaltdeckschicht über die gesamte Fahrbahnbreite im geplanten Haltestellenbereich.
- Markierung der beiden Haltestellen auf der Fahrbahn mit Zick-Zack-Linie und Buchstaben BUS.
- Erneuerung der vorhandenen Straßenbeleuchtung - 2 Standorte.
Zur Herstellung der Barrierefreiheit ist es allerdings erforderlich einen Baum zu fällen.
Die naturschutzrechtliche Genehmigung vom Umweltamt des BLK liegt dazu vor.
Anlage:
Lageplan