Vorlage - VII/STR/65/0266/20
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Gem. § 105 Abs. 1 KVG LSA beschließt der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Zeitz die Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 20.000,- € für die Beauftragung eines Büros zur Durchführung des VgV-Verfahrens zur Auswahl der mit der Planung der Sanierung der Brikettfabrik Herrmannschacht in Zeitz zu beauftragenden Büros.
Gesetzliche Grundlage: | § 105 KVG LSA DA-Nr. 26 der Stadt zeitzvom 08.05.2013 i.d.F. vom 17.06.2019 (Vollmachtsverfügung) |
bereits gefasste Beschlüsse: |
- |
aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Die Stadt Zeitz beabsichtigt, auf der Grundlage des Strukturförderungsgesetzes für die Sanierung der Brikettfabrik Herrmannschacht einen Projektantrag im Rahmen der GRW-Förderung an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu stellen. Derzeit wird von einer 95%igen Förderung ausgegangen.
Mit diesem Förderantrag ist in jedem Fall eine Entwurfsplanung bis Leistungsphase 3 HOAI incl. Kostenberechnung einzureichen. Da bei geschätzten Baukosten von 4,5 Mio € das Planungshonorar für die gesamten Planungsleistungen den EU-Schwellenwert (z. Z. 214,- T€ netto) überschreiten werden, ist eine europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen erforderlich. Der hierzu notwendige Wettbewerb im Rahmen des VgV-Verfahrens soll durch ein autorisiertes Büro durchgeführt werden, das in einer gesonderten Ausschreibung ermittelt wird. Das hierfür geschätzte Honorar beträgt ca. 20,- T€.
Bei der Aufstellung des Haushaltes 2020 waren die Fördermöglichkeiten für die Sanierung der Brikettfabrik Herrmannschacht lediglich für die Sicherung des Objektes im Rahmen des LEADER-Programmes bekannt. Es wird davon ausgegangen, dass die Bewilligung hierfür in Kürze erteilt wird.
Die finanziellen Mittel für die Durchchführung der Gesamtmaßnahme müssen in den Haushaltsjahren 2021 ff. dargestellt werden.
Die Deckung soll aus der Haushaltsstelle Grundstücksankäufe erfolgen. Die im Haushalt 2020 eingeplanten Grundstücksankäufe sind nicht im vorgesehenen Umfang erforderlich geworden.
Bewilligung von über- bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen / Auszahlungen
1. Feststellung eines über- bzw. außerplanmäßigen Bedarfs
Haushaltsjahr: 2020 Ergebnishaushalt
X Finanzhaushalt Investitionsnummer: 2810020002
Produkt 28100 |
096100 | Finanzkonto 785100 | Bezeichnung Sanierung Brikettfabrik Herrmannschacht |
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| Aufwandskonto | Auszahlungskonto | ||
verfügbare Mittel: | Übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren |
| 0,00 € |
| 0,00 € |
| Planansatz | + | 0,00 € | + | 0,00 € |
| Veränderungen aus Nachtragsplänen | +/- | 0,00 € | +/- | 0,00 € |
| Ermächtigungen nach § 18 (2) GemHVO (zweckgebundene Mehrerträge) | + | 0,00 € | + | 0,00 € |
| Ermächtigungen nach § 19 (1, 2) GemHVO (gegens. Deckungsfähigkeit) | +/- | 0,00 € | +/- | 0,00 € |
| bereits bewilligte üpl. / apl. Aufwendungen/Auszahlungen | + | 0,00 | + | 0,00 € |
| bisher gebuchte Aufwendungen/ Auszahlungen | - | 0,00 € | - | 0,00 € |
| verfügbare Mittel | = | 0,00 € | = | 0,00 € |
Vormerkungen (Aufträge) | - | 0,00 € | - | 0,00 € | |
noch bestehender nicht vorgemerkter Aufwendungs- bzw. Auszahlungsbedarf | - | 0,00 € | - | 20.000,00 € | |
außerplanmäßiger Bedarf | = | 0,00 € | = | 20.000,00 € |
2. Deckung und Bewilligung
Die Deckung kann erfolgen aus:
Produkt 11171 |
041100 | Finanzkonto 782100 | Bezeichnung Ankauf Verkehrsflächen/ Grundstücke Zeitz - Infrastrukturvermögen |
Investitionsnummer 117113014 Pos.2 | Deckungssumme: 20.000,00 € |