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Vorlage - VII/STR/75/0279/20  

Betreff: Bericht über die Erstellung der Nachkalkulation für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Zeitz 2018 bis 2020 und der Gebührenkalkulation 2021 bis 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Bebsführer Stadtwerke Zeitz GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Information
13.10.2020 
Sitzung des Betriebsausschusses abgelehnt   
Anlagen:
201001 Berichtsentwurf EB Abwasser Zeitz VK 2021 bis 2023

 

Die derzeit geltenden Abwassergebühren des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz basieren auf der Gebührenvorkalkulation aus dem Jahr 2017 für den dreijährigen Kalkulationszeitraum 2018 bis 2020.

 

Infolge des Auslaufens des Kalkulationszeitraumes ist es erforderlich, eine neue Kalkulation für einen mit dem 1. Januar 2021 beginnenden Kalkulationszeitraum zu erstellen.

 

Die Gebührenkalkulation hat nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG LSA) zu erfolgen. Nach § 5 Abs. 2b KAG LSA kann die Kostenermittlung für einen Kalkulationszeitraum erfolgen, der drei Jahre nicht übersteigen soll. Diesem Grundsatz folgend, wurden für die Jahre 2021 bis 2023 einheitliche Gebührensätze für den Eigenbetrieb kalkuliert.

 

Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieser drei Jahre ausgeglichen werden. Die Nachkalkulation erfolgte auf Basis der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2018 und 2019, für das Jahr 2020 wurden voraussichtliche Ist-Werte auf Basis der Kostenentwicklung zugrunde gelegt. Die Ergebnisse der Nachkalkulation wurden in den Gebührensätzen berücksichtigt.

 

 

Anlage

Entwurf des Berichtes über die Erstellung der Nachkalkulation für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Zeitz 2018 bis 2020 und der Gebührenkalkulation 2021 bis 2023