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Vorlage - VII/STR/40/0283/20  

Betreff: 3. Änderung der Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Jugend- und Kultureinrichtungen der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Kultur und Tourismus
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
26.10.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
03.11.2020 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
12.11.2020 
18. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Änderung Text Artikelgesetz
Synopse 3. Änderung - Kurzfassung 2 (004)

Der Stadtrat beschließt die 3. Änderung der Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Jugend- und Kultureinrichtungen der Stadt Zeitz.


Gesetzliche Grundlage:

KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

VI/STR/40/0669/2604/18 VI/STR/40/0961/19

VII/STR/40/0122/19

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

Begründung:

Die am 26.04.2018 beschlossene Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Jugend- und Kultureinrichtungen der Stadt Zeitz soll mit diesem Beschluss ergänzt werden.

 

zu: § 3  Kostenlose Nutzung/ abweichende Entgelttarife

Der Schlosspark Moritzburg Zeitz bietet für Brautpaare verschiedene Kulissen, um den schönsten Tag in ihrem Leben fotodokumentieren zu lassen. Der entgeltfreie Zutritt wird im Interesse des Schlossparks gewährt. Durch die Weitergabe der Fotos an die Familien und Gäste der Brautpaare, wird der Schlosspark in den Blickpunkt gerückt und auf diese Weise beworben.

 

zu: § 5  Schloss und Schlosspark Moritzburg

Die Anhebung des Preises für die Saisonkarte für den Schlosspark Moritzburg Zeitz begründet sich daher, dass durch verschiedene Investitionen die Angebote, wie z.B. mit dem Gartenschach oder der Beachvolleyballfläche, stetig erweitert werden, was unseren Gästen zu Gute kommt. Die Saisonkarte ist damit noch immer eine sehr kostengünstige Möglichkeit für den Schlossparkbesuch während der laufenden Saison. Außerdem zahlen Saisonkarteninhaber für wiederkehrende Veranstaltungen, wie die Ostereiersuche, den Frühlings-und Herbstmarkt, die Ferienspiele/ -party, den Kindertag sowie den musikalischen Sonntag einen ermäßigten Eintrittspreis. Generell gilt, dass für Sonderveranstaltungen andere Eintrittspreise gelten, welche nach der Art der Veranstaltung und den daraus entstehenden Kosten kalkuliert werden.

 

Die Jahreskarte dagegen wird nicht mehr eingesetzt, diese hat sich als nicht rentabel und umsetzbar erwiesen. Bei einer durchgehenden Schlossparköffnung von Januar bis Dezember ist man an die vorhandene Infrastruktur gebunden und diese ermöglicht derzeit bspw. keinen Betrieb der Toilettenanlagen (aufgrund Sommerwasserleitungen) und auch nur den Eingang über die Museumskasse – dieser ist aufgrund der fehlenden Schlossbrücke nicht nutzbar. Aus diesen Gründen soll die Jahreskarte nicht mehr angeboten werden. Die ganzjährige Öffnung für Besucher ist zu einem späteren Zeitpunkt zu diskutieren.

 

Die Kombikarte erweist sich als gutes Instrument, Gäste sowohl in unserem Schloss Moritzburg als auch im Schlosspark begrüßen zu dürfen. Die Gültigkeit dieser Karte soll nun für unsere Gäste konkretisiert werden (Änderung gilt für Schloss Moritzburg und Schlosspark Moritzburg).

 

Das Anbieten von allgemeinen sowie thematischen Schlossparkführungen stößt auf großes Interesse, so dass Formate, welche als öffentliche Führung angeboten werden, nun auch individuell buchbar sein sollen. Je nach Aufwand werden die Preise kalkuliert.

 

Das Anheben des Saisonkartenpreises sowie die Erweiterung des Führungsangebotes stellen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2021 dar.

 

Seit Juni 2020 ist es  im Schlosspark Moritzburg Zeitz möglich, Bollerwagen für den Transport seines Gutes oder der Kleinkinder innerhalb des Parks zu leihen, dabei wird neben einer Tagesgebühr auch eine Kaution erhoben.

Zusätzlich steht den Gästen ein Rollstuhl während des Parkbesuches zur Verfügung. Dieser kann gegen eine Kaution ausgeliehen werden.

 

 


 

1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt: 55111

Sachkonto: 432182/ 432183/ 432101

Bemerkung: es handelt sich hierbei um Einnahmen für den Schlosspark Moritzburg Zeitz

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja     Nein  nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja      Nein  nicht einschlägig

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderung Text Artikelgesetz (515 KB)    
Anlage 2 2 Synopse 3. Änderung - Kurzfassung 2 (004) (450 KB)