Vorlage - VII/STR/40/0285/20
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Gem. § 107 Abs. 5 KVG LSA beschließt der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Zeitz die Bewilligung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 20.000,- € für die Beauftragung eines Büros zur Durchführung des VgV- Verfahrens zur Auswahl der mit der Planung der Sanierung des Gebäudes Grundschule Stadtmitte/ Sekundarschule III in Zeitz zu beauftragenden Büros.
Gesetzliche Grundlage: § 107 KVG LSA
DA - Nr. 26 der Stadt Zeitz vom 08.05.2013
i. d. F. vom 17.06.2019 (Vollmachtsverfügung)
bereits gefasste Beschlüsse: -
aufzuhebende Beschlüsse: -
Begründung:
Die Stadt Zeitz beabsichtigt, auf der Grundlage des Strukturstärkungsgesetzes in Verbindung mit dem Denkmalschutzprogramm (für denkmalgeschützte Schulgebäude) einen Fördermittelantrag für das Gesamtobjekt Grundschule Stadtmitte/ Sekundarschule III zu stellen. Hier kann nach den bisherigen Mitteilungen von einer Förderung bis zu 100 % ausgegangen werden.
Mit diesem Förderantrag ist in jedem Fall eine Entwurfsplanung bis Leistungsphase 3 HOAI incl. Kostenberechnung einzureichen. Da bei geschätzten Baukosten in Höhe von 7.230.000,- € das Planungshonorar für die gesamten Planungsleistungen den
EU- Schwellenwert (z.Z. 214.000,- € netto) überschreiten werden, ist eine europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen erforderlich. Der hierzu notwendige Wettbewerb im Rahmen des VgV- Verfahrens soll durch ein autorisiertes Büro durchgeführt werden, das in einer gesonderten Ausschreibung ermittelt wird.
Das hierfür geschätzte Honorar beträgt 20.000,00 €.
Bei der Aufstellung des Haushaltes 2020 waren die Fördermöglichkeiten für die Sanierung des Gesamtobjektes Grundschule Stadtmitte /Sekundarschule III lediglich in Höhe von
1.560.428,00 € aus der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen“ bekannt, die hauptsächlich zur Realisierung von Brandschutzauflagen verplant sind.
Die finanziellen Mittel für die Durchführung der Gesamtmaßnahme müssen in Haushaltsjahren 2021 ff. dargestellt werden.
Die Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung zur neuen Investitionsmaßnahme 2111021001 Sanierung Gesamtobjekt GS Stadtmitte/ SEK III soll aus der Investitionsmaßnahme 2111017001 – Digitalpakt Grundschulen – dem Produktkonto 21110.785102, Verpflichtungsermächtigung 2021 - erfolgen. Die im Haushalt 2020 für diese Maßnahme eingeplanten Verpflichtungsermächtigungen werden nicht im vorgesehenen Umfang in Anspruch genommen.
1. Finanzelle Auswirkungen
Die Mittel werden in den Haushalt 2021 in Höhe von 20.000,00 € eingestellt. | Nein |
Produkt: 21110 | |
Sachkonto: 785102 | |
Bemerkung: Investitionsnummer 2111021001 Sanierung Gesamtobjekt Grundschule Stadtmitte / SEK III |
2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes